© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    40/99 01. Oktober 1999


Meldungen

Union sagt Verein "Donum Vitae" Unterstützung zu

WIESBADEN. Die von der Union regierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen und Thüringen haben dem neugegründeten Verein "Donum Vitae" finanzielle Unterstützung zugesagt. Vertreter der Sozialministerien der sechs Länder kündigten vorigen Montag in Wiesbaden die Anerkennung von "Donum Vitae" als Träger der katholischen Schwangerenberatung an. Der von katholischen Laien gegründete Verein will die gesetzliche Schwangerenkonfliktberatung bei einem Ausstieg der Amtskirche fortsetzen. Die Sozialminister der sechs Länder seien erleichtert, daß eine Laienorganisation die Arbeit der katholischen Beratungsstellen fortführen wolle, sagte Hessens Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn. 1997 hätten sich mehr als 20.000 Schwangere in den katholischen Einrichtungen beraten lassen. Jede vierte Frau habe sich danach für ihr Kind entschieden. Vor dem Hintergrund dieser Bilanz wäre der Ausstieg der Amtskirche besonders bedauerlich.

 

CDL verurteilen den Abtreibungskurs der Union

MESCHEDE. Scharfe Kritik am Vorhaben der CDU/CSU-Sozialminister, die geplanten Konfliktberatungsstellen des von Laienkatholiken gegründeten Vereins "Donum Vitae" finanziell zu fördern, haben die Christdemokraten für das Leben (CDL) geübt. "Es ist durch nichts bewiesen, daß die Beratung schwangerer Frauen mit der Aushändigung des die Abtreibung straffreistellenden Scheines mehr Kindern das Leben rettet, als ohne Scheinausstellung", betonte die CDL-Bundesvorsitzende Johanna Gräfin von Westphalen. Die Praxis im Bistum Fulda oder Beratungsstellen wie "Die Birke" in Heidelberg bewiesen das Gegenteil. Statt aus der wachsenden Abtreibungsmentalität Konsequenzen zu ziehen und das Abtreibungsgesetz im Sinne des Lebensschutzes nachzubessern, wie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993 verlangt, wollten die Unions-Minister katholische Beratungsstellen weiterhin als moralisches Feigenblatt für das staatliche Abtreibungssystem erhalten. "Es ist bedauerlich, daß christliche Politiker nicht einmal durch die Lebensschutzinitiativen des Papstes zur Besinnung kommen", so von Westphalen.

 

Gericht: Beobachtung der Republikaner rechtens

BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat entschieden, daß der Landesverband Rheinland-Pfalz der Republikaner weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. Das Gericht befand, daß Teile der Partei offenkundig darum bemüht seien, politische Positionen innerhalb der freiheitlichen Grundordnung zu beziehen. Allerdings würden nicht wenige Anhänger Bestrebungen dagegen entfalten. Die Republikaner haben angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Das OVG attestierte namentlich dem Parteivorsitzenden Schlierer, die Partei im demokratischen Spektrum etablieren zu wollen, zitierte dagegen Äußerungen des baden-württembergischen Landesvorsitzenden Käs sowie inzwischen ausgeschlossener anderer Mitglieder als Belege für Ausländer- und Verfassungfeindlichkeit. Die Bundesführung wertete das Urteil als Bestätigung ihres Abgrenzungskurses. Schlierer sagte gegenüber der JF, das OVG-Urteil zeige, wie richtig es gewesen sei, sich von Personen zu trennen, die der Partei heute noch als Belastungszeugen entgegengehalten würden.


 
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