© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    46/99 12. November 1999


Hochschule: Marburger Studentenfunktionäre wegen Veruntreuung verurteilt
Neuer Punktsieg gegen den AStA
Werner Olles

Weil sie ihre "Treuepflicht für das Vermögen der Marburger Studentenschaft" verletzt haben, sind am 2. November die Marburger AStA-Funktionäre Judith Klapproth (Feministische FrauenLesben Liste) und Stefan Mielchen (Rosa Liste) und die ehemalige AStA-Finanzrefetentin Pia Regina Meier (PDS) zu einer "Verwarnung mit Bewährungsvorbehalt" verurteilt worden. Außerdem entschied die 1. Straflkammer des Landgerichts Marburg, daß die kommissarische AStA-Vorsitzende Klapproth eine Geldbuße von 500 DM, der ehemalige "Schwulenreferent" Mielchen eine Geldbuße von 750 DM zu zahlen haben. Zudem wurden sie zu Geldstrafen zwischen 450 Mark und 3.000 Mark verurteilt, falls sie in der zweijährigen Bewährungszeit erneut straffällig werden.

Insgesamt mußte der Marburger AStA aufgrund von Klagen des Republikanischen Hochschulverbandes (RHV) Ordnungsgelder in Hähe von 27.000 Mark zahlen. Anfang 1997 hatte der RHV einen Beschluß des Gießener Verwaltungsgerichts erreicht, wonach der Studentenvertretung Ordnungsgelder bis zu einer halben Million Mark drohten, falls sie weiterhin rechtswidrig ein allgemeinpolitisches Mandat wahrnehmen und studentische Gelder für Veröffentlichungen und Veranstaltungen ausgeben würde, die keinen direkten hochschulpolitischen Bezug haben.

So hatte der AStA die Zeitschrift eines "Verbandes demokratischer Sudanesen" mit 800 Mark, ein Kurdistanlnfo mit 411,95 Mark, ein Flugblatt gegen die Entsendung von Bundeswehr-Soldaten nach Bosnien-Herzegovina mit 122,16 Mark, ein Flugblatt gegen das Ehrenschutzgesetz für Soldaten mit 192,60 Mark und eine Plakataktion gegen die türkische Invasion in Süd-Kurdistan gar mit 4.000 Mark finanziert.

Obwohl die Studentenvertreter sich sofort zu Beginn der Beweisaufnahme schuldig bekannten und dadurch dem Gericht die auf vier Tage terminierte Hauptverhandlung ersparten, hätte ihrer Meinung nach das ganze Verfahren eigentlich eingestellt werden müssen, weil sie keines der bewußten Flugblätter selbst verfaßt hätten. Es darf also bezweifelt werden, daß die außerordentlich milden Urteile genügend abschrekkend wirken, um andere linksextremistische ASten von ihren antidemokratischen Aktionen abzuhalten. Manche könnten "sich. sogar ermutigt fühlen, das Geld der Studentenschaft weiter zu veruntreuen und auf einen günstigen Ausgang des Verfahrens zu hoffen", wie Rene Schneider, Direktor des "lnstituts für Hochschulrecht" in Münster schreibt. Auch der neue Marburger AStA aus Jusos, Grünen, Liberaler-Hochschulgruppe, Rosa-Liste und einer Fachschafter-Gruppierung will "auf jeden Fall weiter für das allgemeinpolitische Mandat kämpfen". Immerhin sollen die Referate "Antifaschismus" und "lnternationalismus" gestrichen werden und dafür Referate für Hochschule und Gesellschaft, Studium und Beruf eingesetzt werden.

Letztlich ist das Urteil also doch als ein Erfolg für die gute hochschulpolitische Arbeit des RHV zu werten, selbst die linksextremistischen Studentengruppen sprachen von einem "Sieg für den Republikanischen Hochschulverband". Ab sofort weiß jeder AstA-Funktionär in Marburg und an allen anderen deutschen Hochschulen, daß die fortgesetzte Veruntreuung studentischer Gelder nicht mehr - wie bisher üblichfolgenlos bleibt, sondern mit Geldstrafen und im Höchstfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird.


 
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