© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    47/99 19. November 1999


Meldungen

CDU/CSU-Fraktion gegen Tierschutz im Grundgesetz

BERLIN. Trotz etlicher Gegenstimmen hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen jeden Kompromiß zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ausgesprochen. Auch den Fraktionszwang für die voraussichtlich im Januar oder Februar stattfindende Abstimmung hat die Unionsfraktion nicht aufgehoben und somit den Abgeordneten der CDU/CSU im Bundestag die Abstimmung nicht als Gewissensentscheidung freigegeben. Um den Tierschutz ins Grundgesetz aufnehmen zu können, müßten etwa 50 Unionsabgeordnete dafür stimmen.

 

Südafrika will Handel mit Elfenbein ausweiten

JOHANNESBURG. Südafrika wird auf der nächsten Konferenz des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (engl.: CITES) im Jahr 2000 einen Antrag einbringen, der auf eine Ausweitung des Handels mit Elefanten-Produkten abzielt. Dies kündigte der südafrikanische Umwelt- und Tourismus-Minister Mohammed Valli Moosa an. Der Antrag fordere "die Freigabe des Handels mit einer probeweise festgesetzten Quote von rund 30 Tonnen ganzer Stoßzähne aus Regierungsbeständen, die aus dem Krüger Nationalpark stammen". Zudem werde der Vorstoß nach Erkenntnissen des Internationalen Tierschutz-Fonds (IFAW) auch die Freigabe des Handels mit Häuten, Artikeln aus Elefantenleder und in gewissem Umfang auch mit Jagdtrophäen verlangen. "Wir sehen natürlich auch, daß die Elefantenpopulation im Krüger Nationalpark zur Zeit die von der Nationalparkbehörde festgelegten Kriterien einer idealen Bestandsgröße überschreitet", so Ulrich Schnapauff vom IFAW-Deutschland. Seine Organisation setze aber auf andere Lösungen wie zum Beispiel die Umsiedlung von Elefanten in Gebiete mit einer geringeren Elefanten-Dichte.

 

Bonn erhält Sekretariat des Wasservogelabkommens

KAPSTADT. Das Sekretariat des Wasservogelabkommens wird auf Initiative des Bundesumweltministeriums in Bonn angesiedelt. Das beschloß die Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens zum Schutz der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel zum Ende ihrer dreitägigen Beratungen in Kapstadt (Südafrika). Das Abkommen, das am 1. November dieses Jahres in Kraft trat, ist ein Regionalabkommen unter dem Dach der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten, die ebenso wie das Europäische Fledermausabkommen in Bonn ihren Sitz genommen hat.


 
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