© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    14/97  28. März 1997

 
 
"radikal": Eine Geschichte mit offenem Ende
"Aktion Wasserschlag"
Von Thorsten Thaler

Die "Aktion Wasserschlag" sollte sich im wahrsten Sinne des Wortes als Schlag ins Wasser erweisen. Am 14. Juni 1995 erließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof gegen vier Männer im Alter zwischen 30 und 36 Jahren Haftbefehle wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen und Werbung für eine terroristische Vereinigung.

Die vier Beschuldigten, darunter Werner K. aus Berlin, waren am Tag zuvor im Rahmen einer bundesweiten Durchsuchungsaktion von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt ("Aktion Wasserschlag") festgenommen worden. Der Karlsruher Generalbundesanwalt legte ihnen zur Last, "für die Herausgabe und Verbreitung der linksextremistischen/linksterroristischen Untergrunddruckschrift radikal verantwortlich" zu sein.

Ein halbes Jahr blieben die Männer in Untersuchungshaft, bevor sie gegen eine Kaution von jeweils 20.000 Mark auf freien Fuß gesetzt wurden. Anfang vorigen Jahres gab die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die Koblenzer Staatsanwaltschaft ab. Dort mochte man keine Fluchtgefahr erkennen und hob Ende Juni 1996 die Haftbefehle wieder auf. "Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird die Strafe mit Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt", begründete der Koblenzer Oberstaatsanwalt Manfred Knieling die Entscheidung.

Im Frühsommer dieses Jahres sollte schließlich der Prozeß gegen Rainer P. aus Münster, Andreas E. aus Lübeck und Ralf M. aus Rendsburg sowie den in Berlin wohnenden Werner K. vor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnen. Anfang März lehnte es der Strafsenat jedoch ab, das Hauptverfahren zu eröffnen.


 
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