© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    52/97 u. 01/98  19. Dezember / 26. Dezember 1997

 
 
Der Islam in der Diaspora – Die neue Herrenklasse in Europa: Konfliktgarantien für die westlichen Demokratien durch muslimische Minderheiten
Zugeständnisse westlicher Instanzen werden als Schwäche ausgelegt
von Hans-Peter Raddatz

Im Zuge der Einwanderung aus Nicht-EU-Ländern, die zu über 80 Prozent von Deutschland aufgenommen wurde, hat sich seit Anfang der 90er Jahre eine deutlich zunehmende Tendenz dieser Migrantengruppe verfestigt, wobei der islamische Anteil seinerseits überproportional anstieg. Wenngleich sich die Darstellung letzlich verbindlicher Ziffern schwierig gestaltet, so läuft doch die Mehrheit der vorliegenden Schätzungen in Deutschland darauf hinaus, daß sich zwischen 1984 und 1996 ein Zuwachs von ca. 4 Millionen auf ca. 7,5 Millionen vollzogen hat, im Rahmen dessen der islamische Anteil von einem guten Drittel (36 Prozent) auf fast die Hälfte (48 Prozent) zunahm.

Die Kontrollmechanismen der zuständigen Behörden haben – aus welchen Gründen auch immer – mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so daß Sozialmißbrauch und Kriminalität für die gastgebende Bevölkerung eine enorme Toleranzbelastung im gesellschaftlichen Bereich mit sich brachten. Diese Problematik unterliegt in Deutschland einem strikten Meinungsdiktat aus Politik, Justiz und Medien. Unter Hinweis auf die deutsche Vergangenheit sowie unreflektierte Berufung auf die Verfassungsgebote der Religionsfreiheit und Rassengleichheit hat sich im Rahmen dieser Dreierkooperation eine Praxis der allgemeinen Privilegierung des Ausländers in Deutschland herausgebildet.

 

Eine breite Front der deutschen Medien in Presse, Funk und Fernsehen versäumt keine Gelegenheit, aufkommende Kritik an diesen Fehlentwicklungen mit Stereotypen wie "Ausländerfeindlichkeit, Fremdenhaß, Neofaschismus, Rechtsradikalismus" im Keim zu ersticken. Gleichzeitig wird von bestimmten Ethnien mehrheitlich besetzte Schwerstkriminalität als unvermeidliche Randerscheinung in insgesamt als Opfergruppen einzustufenden Minderheiten eskomptiert. Als kaum weniger gravierend stellt sich auf politischer Ebene die im Kurden/Türken-Konflikt auf deutschem Boden deutlich werdende Preisgabe des staatlichen Gewaltmonopols und der Souveränität an sich dar, die ihren vorläufigen Höhepunkt in der gegenwärtig zu beobachtenden, massiven Förderung der größten homogenen Minderheit und ihrer gewaltbereiten Fraktionen in Deutschland, der muslimischen Gemeinschaft, erlangt.

Aus der nachfolgenden Darstellung wird deutlich werden, daß die Glaubensanhänger des Islam in Westeuropa und insbesondere in Deutschland unter strukturellem Mißbrauch der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit optimale Voraussetzungen für die konsequente Entwicklung eines nicht nur religiös, sondern auch und vor allem politisch orientierten Gemeinwesens auf fremdem Boden vorfinden, wobei das Aktionstrio Politik-Justiz-Medien in Deutschland im Rahmen einer gezielten Förderungsstrategie inklusive einer breit angelegten, öffentlichen Desinformation über die spezifischen Wesenszüge des Islam zusätzlichen Freiraum schafft. Kritische Fragen hinsichtlich des nicht mehr zu übersehenden, islamischen Fundamentalismus werden als "diffuse Ängste" oder "unangemessenes Feindbild" konterkariert und mit verharmlosenden, historisch wertlosen Darstellungen beantwortet, nach denen beispielsweise das Abendland dem Islam wesentliche kulturelle Impulse, ja den ihm angeblich immanenten Toleranzgedanken selbst zu verdanken habe.

Das solcherart konditionierte, öffentliche Bewußtsein der christlichen Basisbevölkerung reagiert unsicher auf die zunehmende Ausschaltung der negativen Glaubensfreiheit (Muezzinruf), ganz zu schweigen von dem seit Jahren schwelenden Konflikt hinsichtlich des islamischen Religionsunterrichts, den starke politische Kräfte in Deutschland ohne Bindung an die Werteordnung der Verfassung durchgeführt sehen wollen.

Ziel der vorliegenden Darstellung ist es daher, unter gleichzeitiger Berücksichtigung sowohl islamkundlicher als auch systemtheoretischer Kriterien einen funktionellen Orientierungsrahmen zu entwickeln, der zum einen den Spagat zwischen den Forderungen des Islam und westlichem Demokratieverständnis verdeutlicht und zum anderen damit die praktische Behandlung und sachgemäße Diskussion der zentralen Probleme erleichtert, die wir künftig seitens des Islam zu erwarten haben.

Anfang des 7. Jahrhunderts entfaltete sich in der arabischen Wüste mit Auftauchen des Propheten Muhammad, den durch ihn offenbarten Koran sowie die islamische Urgemeinde in Medina ein religiös-politisches Phänomen, das während der Herrschaftsperioden der auf das Prophetengeschlecht (Quraish) zurückgeführten Kalifate der Umayyaden (661-750) und Abbasiden (750-1258) nicht nur ein Weltreich zwischen Spanien und Indien aufrichtete, sondern während dieser Periode auch ein gewaltiges dogmatisches Denk- und Regelsystem entwickelte, das Individuum und Gesellschaft bis in feinste Details des privaten und öffentlichen Lebens erfaßt und steuert und seit einem Jahrtausend in Struktur und Funktion sich prinzipiell unveränderte Gültigkeit erhalten hat.

Nach islamischer Auffassung hatte die Menschheit den für das Erscheinen Muhammads erforderlichen Reifegrad erlangt, der sie befähigte, die Welt als Übereinstimmung von Offenbarung (Koran) und Ratio zu erfassen und so die älteren Schriftreligionen (Christentum, Judentum) zu überwinden. Auf Basis des prophetischen Vollkommenheitsanspruchs, der ungetrübte Eingebung und Wahrheit sicherstellt, entwickelte sich in den Folgegenerationen rasch ein auf den Propheten zurückgeführter Kodex von Reglementierungen und Anweisungen, der die gesamte Gedanken- und Lebenswelt aller Gläubigen, die individuellen Tagesabläufe und Verhaltensweisen, die religiösen Riten und gesetzlichen Bestimmungen sowie alles Wissen von Allah und seinen Vorschriften gestaltet und steuert. Die auf der Offenbarung (Koran) fußende prophetische Verhaltensorientierung (Sunna) wird durch die islamtypische Überlieferungsliteratur (Hadith) und den Gesetzeskorpus (Sharia) gestützt.

Das Wissen um diesen Regelkodex (’Ilm) kann durch Menschenkraft nicht verändert werden, sondern wird von allen Menschen in immer gleicher Form durch Studium der Vorschriften unter Einsatz des auf Offenbarung und den Propheten gerichteten Verstandes erfahren. Die dergestalt weitgehend normierte Geistesverfassung mündet in eine für alle Muslime gleichermaßen verbindliche, praktische Verhaltensweise (’Amal), aus der sich die vom Imam überwachte, nach eigenem Selbstverständnis allen anderen Formen des Zusammenslebens überlegene, islamische Gesellschaft (Umma) ergibt. Mithin stellt ein solcherart von permanenter Reglementierung und Rückorientierung auf die Propheten-Sunna beherrschter Denk- und Verhaltensraster nach islamischer Auffassung die best- wenn nicht einzig mögliche Form des individuellen und kollektiven Menschseins im Diesseits dar, die allein positive Beurteilung beim Endgericht und Heilempfang im Paradies sicherstellen kann.

Die islamische Dogmatik installiert Muhammad als geistige Instanz, die seit der Prophetenberufung im Besitz des vollständigen Wissens und der uneingeschränkten religiösen Wahrheit, völlig fehler-, irrtums-, sünden- und lügenfrei war, mithin also die fundamentale Autorität der islamischen Religion und des Regelkodex als ihr Verhaltenskorsett darstellt. Alle Fragestellungen der täglichen Wirklichkeit und des religiös-politischen Lebens werden auf die absolut sichere Rechtsquelle der Aussagen und Handlungen des Propheten zurückgeführt, wobei die kanonische Hadith-Literatur mit ihren Ketten zuverlässiger Überlieferer eine zentrale Rolle als generationsintegrierende Gewährs- und Konsensbasis einnimmt. Die ständige Vergegenwärtigung der prophetischen Vorbildfunktion, der obligatorische und umfassende Rückbezug auf die Sunna Muhammads, erzeugt eine Art "Prophetenreflex", das heißt ein kollektives marionettenhaftes Nachahmen sakrosankter Denk- und Handlungsweisen, das jedwede individuelle Kreativität sowie auch den offenen, kontroversen Gesellschaftsdiskurs gravierend behindert.

Ähnlich wie der Regelkodex selbst hat auch das Standardwerk der muslimischen Propheten-Indoktrination einen fast tausendjährigen Bestand. Bereits im 12. Jahrhundert wurde es als "Buch der Rechte des Propheten" von Iyad ibn Musa (1088–1149) verfaßt, der als erster detailliert festlegte, was der Muslim über den Propheten wissen und sagen darf und welche Aussagen über ihn zwecks Reinhaltung der Sunna grundsätzlich untersagt sind.

Die im Regelkodex und Prophetenreflex manifestierten Grundlagen des Islam

• egalitäre Gleichschaltung und Manipulation des Individuums durch umfassende Denk- und Handlungsreglementierung

• elitäres Bewußtseins- und Gesellschaftsverständnis

• laufende Vergegenwärtigung der prophetischen Unfehlbarkeit

• Heilempfang durch gänzliche Verinnerlichung dieser Kriterien

• Religion, Staat und Gesellschaft (Umma) als unauflösliche Einheit mit dem Gebot der weltweiten, auch gewaltsamen Verbreitung

bilden in ihrem systematischen Zusammenwirken einen Funktionsraster, der alle Voraussetzungen einer politischen Ideologie erfüllt. Durch die Annahme des Islams emanzipiert sich das Individuum zum bestmöglichen Menschenbild und wird Mitglied einer allen anderen Formen überlegenen Gesellschaft. Dieses Ideal wird durch Koranorientierung und Prophetenpraxis bereits im Diesseits realisiert und durch Heilversprechen für den Jenseitsübergang belohnt. Das Diesseitsideal entbindet den Einzelnen von privater Zukunftsplanung und verpflichtet seine gesamte Existenz auf das Aufgehen im allumumfassenden Glaubensregulativ sowie die Bereitschaft zum Glaubenskampf gegen alles Nichtislamische (Dar al-Harb/Dar al-Islam – Islamland/Kriegsland), der durch die Heilsgarantie für den Märtyrertod gekrönt wird.

Oberste Orientierungsebene für Staat und Gesellschaft in Islam bildet ein auf diese Weise hergestelltes Konsenskontinuum, dessen Basiselemente – Regelkodex und Prophetenreflex – in Substanz und Struktur unverändert bleiben und überall dort, wo zunehmende Diskrepanzen zur Wirklichkeit Erklärungsbedarf erzeugen, durch Imamschaft bzw. religiöse Jurisprudenz lediglich nuancierte Interpretationen erfahren, die dann wiederum für die Umma kollektive Bindungskraft erhalten. Jegliche Neuerung ohne diese Legitimierung ist undenkbar. Innovative Geräte, Verfahren, Denkstile sind ohne Harmonisierung mit dem Konsenskontinuum dem Gläubigen nicht zugänglich und als Frevel zu verwerfen. Der weitgehend geschlossene, statische Funktionscharakter dieses Gesellschaftsystems verhindert in der Beschränkung auf den retroaktiven Konsens einen offenen, dynamischen Entwicklungsprozeß, der nach westlich-aufgeklärtem Verständnis nur durch eine gedanklich freie Innenwelt des Individuums im Rahmen eines ebenfalls freien, kontroversen Meinungskonfliks mit Mehrheitsbildung die kreativen Kräfte der Gesellschaft im Sinne einer pragmatischen Zukunftsbeeinflussung freisetzen kann.

Durch Ablehnung des offenen Entwicklungsprozesses und damit des Unvorhersagbaren überhaupt verzichtet der Islam auf das elementarste aller Funktionsprinzipien in der belebten Natur, das freie, endlose Wechselspiel kontroverser Kräfte zur Ermittlung konstruktiver Kompromisse, die in Permanenz nur Zwischenstufen ohne Idealperspektive darstellen. Mithin fehlen der muslimischen Umma die Aspekte sowohl eines dynamischen Geschichtsverlaufs als auch einer konstruktiven, eigenverantwortlichen Zukunftsgestaltung. Die Offenbarung des Koran und die Sunna des Propheten umschließen bereits alles Erfahrbare in Vergangenheit und Zukunft, Hadith und Sharia enthalten deren vollständige Erläuterung in allen bekannten und unbekannten Details.

Das übergeschichtliche, zeitlose Konsenskontinuum des Islam mit Idealsanspruch beruht ausschließlich auf dem Prinzip der auserwählten Elite, für das das Individuum sich seiner – niedriger eingestuften – einzelmenschlichen Perspektive im Sinne eines lebenslangen Ringens um den rechten Weg begibt.

Die Homogenisierung "elitär gleichgeschalteter" Menschen in einer durch Regelkodex und Prophetenreflex "elitär kontrollierten" Gesellschaft erzeugt unausweichlich den Expansionsgedanken als Glaubensprinzip (Djihad), der den Islam als weltweit dominante Staats- und Gesellschaftsform fordert und die Umma somit als konkrete Kampfgemeinschaft versteht, die sich je nach lokalen Bedingungen in latentem oder akutem Kriegszustand befindet (Dar al-Islam/Dar al-Harb – Islamland/Kriegsland). Dabei liefert die gewaltgeprägte, politische Entwicklung Muhammads in Mekka und Medina im Rahmen des Prophetenreflex die logische Kopievorlage.

Der islamische Ideologie-Raster reaktiviert nicht nur die als überwunden geltenden Grundlagen der Diktaturen des 20. Jahrhunderts, sondern präsentiert sich als nahezu perfekt strukturierte Synthese beider. Nationalsozialistische Herrenrasse und sozialistische, klassenlose Gesellschaft verbinden sich zu einer durch Islamglauben elitären und Regelkodex egalitären Herrenklasse, deren Prophetenreflex und Expansionsgebot sich im Personenkult und Weltherrschaftsanspruch der beiden westlichen Diktaturen klar widerspiegelt.

Praktische Begegnungen des Islam haben auch immer wieder eine deutliche Affinität zu den Ideologien des Westens offenbart. Unvergessen ist die breite Welle der Sympathie, die Hitlers Staats- und Kriegsführung im arabischen Raum hervorgerufen hat und erst unter dem besonderen Aspekt des vom Propheten eingeführten Konzepts der Judenausrottung verständlich wird. Allerdings deuten die islamischen Basiselemente – elitärer, auch mit Gewalt zu realisierender Dominanzanspruch im Rahmen einer antidemoratischen, korporativ-führerbetonten Gesellschaft – ebenso auf eine fatale Verwandtschaft zum klassischen Faschismusprinzip hin, ein Zusammenhang, der die gegenwärtige Permissivität gegenüber verfassungsfeindlichen Gruppierungen des Islam mit Blick auf ähnlich libertinäre Tendenzen der Weimarer Republik gegenüber sich seinerzeit ebenso systematisch formierenden SA-Kadern zu einem als problematischen Stilmittel deutscher Politik werden läßt.

In Gegensatz zur retroaktiv regulierten statischen Orientierung des Islam mit einem stark elitär-egalitär bestimmten Menschen- und Gesellschaftsbild hat das europäische Abendland seit der humanistischen Lösung des Menschen vom kollektiven Kirchendiktat des Mittelalters und daraus folgender Säkularisierung der Gesellschaft eine zunehmende Betonung des freien Individuums entwickelt, die über die Aufklärung und Abbau des Autoritätsdenkens bei Zunahme des Fortschrittsgedankens in Wissenschaft und Technik unter instituioneller Trennung Staat/Kirche in die moderne Verfassungssystematik der westlichen Demokratien mündete. Letztere begreifen den Menschen als selbständige, kreative Einheit mit allen Rechten zur freien, eigenverantwortlichen Persönlichkeitsentfaltung sowie allen Pflichten im Rahmen einer von ihm in dynamischer Mehrheitsmeinung mitbestimmten, zukunftsorientierten Gesellschaft und Rechtsordnung. Dabei bilden die Fundamente des Christentums (10 Gebote, Nächstenliebe, Bergpredigt) im Rahmen einer privaten, persönlichen Glaubensentfaltung und Sinnsuche die freiwillige, ethische Grundlage.

Aus den abendländischen Prinzipien der kontroversen Meinungsbildung zur Lösung zukünftiger Probleme, der Säkularisierung der Gesellschaft sowie der Privatisierung des Glaubens ergeben sich grundlegende Widersprüche zum Islam. Die Gegensatzpaare Gleichschaltung/Eigenverantwortung des Menschen, autokratische/ demokratische Gesellschaftsformen, statischer/dynamischer Gesellschaftsprozeß, zwanghafte/freiwillige Glaubensgestaltung, reflexhaftes Propheten-/qualitatives Messiasbild und kanonische/juristische Gesetzesgrundlage verdeutlichen nicht nur die in Islam und Abendland diametral entgegengesetzten Auffassungen von der Rolle des Individuums in Glaube und Gesellschaft, sondern offenbaren vor allem den entscheidenden Systembruch in der unterschiedlichen Einbettung des Glaubens in Staat und Gesellschaft. Während diese im Islam eine integrale, religiös-politische Funktionseinheit bilden, haben Emanzipation des Individuums und Privatisierung des Glaubens zur Säkularisierung des Abendlands in Form getrennt organisierter Staats- und Glaubensbereiche geführt, die sich im Rahmen weiteter Pluralisierung in gesellschaftlichen Gruppenbildungen fortsetzte (Parteien, Gewerkschaften, Verbände, karit. Einrichtungen etc.).

In der islamischen Geschichte hat es nur einen konkreten Ansatz zu einer säkularisierenden Tendenz gegeben, der zwar keine systematische Fortentwicklung erfuhr, aber durch seine Institutionalisierung im Regelkodex eine richtungweisende Ausstrahlung auf die Umma erlangte. Im 11./12. Jahrhundert formierte sich eine neue Lehrmeinung, nach der Frömmigkeit und Machtausübung insofern voneinander getrennt werden könnten, als der Machthaber lediglich die Fähigkeit zu ihrer Anwendung im Sinne islamischer Ziele nachzuweisen brauche, ohne sie zugleich mit ausreichender Frömmigkeit in seiner Person zu verbinden. Über die folgenden Jahrhunderte hat sich dieses Machthaberprivileg zu Denk- und Handlungsformen verfestigt, die Heuchelei und Gewalt zu legitimen Mitteln islamischer Staatsführung entwickelten, ohne die Funktionseinheit Staat-Glaube-Gesellschaft zu beeinträchtigen.

Insgesamt offenbart der strukturelle Systemvergleich Islam-Abendland also nicht nur eine Reihe fundamentaler Unterschiede im historischen Weltbild Mensch-Glaube-Gesellschaft, sondern die entscheidenden Systembrüche in Form vom Islam nicht vollzogenen Entwicklungen in Richtung säkularisierter Gesellschaftsformen und allgemeiner Akzeptanz institutionalisierter Menschenrechte. In der Formulierung zum Beispiel der Religionsfreiheit nimmt die westliche Verfassung für den Begünstigten nichts anderes als dies an, nämlich seine jeweilige Religion unbehelligt praktizieren zu können, und nicht, wie der Islam, aufgrund der ihm fehlenden Säkularisierung implizit fordert, auch mit der Religion verbundene, politische Ziele per se zu sanktionieren.

Hier liegt die Nagelprobe für die zukünftige Konfliktgestaltung zwischen dem Islam und seinen westlichen Gastländern, denn daß die zum Beispiel in Deutschland besonders rasch wachsenden Muslimgemeinden aufgrund dieser Strukturdisrepanz zu einem Konfliktpotenzial mit völlig neuen Dismensionen heranreifen, kann nur geringen Zweifeln unterliegen. Die ständige Konzentration auf den Regelkodex bei latenter Expansionstendenz führt besonders in der Diaspora, gerade in der Situation einer stark ansteigenden Zahl von Gläubigen, nicht nur zu wachsender Abgrenzung zur Basisbevölkerung, sondern auch zur fortschreitenden Bildung konkreter Kampfformationen, deren Strategie durch die ausdrückliche Erlaubnis der Glaubensverleugnung (taqiya) im "Kriegsland" (Dar ul-Harb) zusätzlich flexibilisiert und für die Gastgeber entsprechend undurchsichtig gestaltet werden kann.

Das explosive Bevölkerungswachstum, das sich in der Hauptsache aus der traditionellen Unterdrückung der Frau im Islam ergibt, stellt sich als das zentrale Instrument der islamischen Expansionsbewegung in Europa dar. Mindestens ebenso problematisch ist die bei uns weniger bekannte Möglichkeit, nach islamischer Rechtsauffassung Mord oder Totschlag begehen zu können, ohne unmittelbare, staatliche Maßnahmen gewärtigen zu müssen. Wenn die Tat mit den "Zielen des Islam" zu vereinbaren ist, so ist lediglich zivilrechtlicher Schadensersatz zu leisten; sie bleibt völlig straffrei, wenn sie im Namen Allahs begangen wurde.

Wer einmal den islamischen Glauben angenommen hat, ist über den Tod hinaus mit ihm und der im Regelkodex und Prophetenreflex verordneten Lebensregulierung verbunden. Die Einengung seiner individuellen Denk- und Handlungsweise, die ihm das Durchdenken alternativer Weltbilder verschließt, wird ihm in der Regel nicht als beschränkendes Korsett, sondern eher als aufwertendes Privileg bewußt, das ihn zum Mitglied einer weltweit überlegenen Gesellschaft emanzipiert und zu Verachtung gegenüber allen anderen Religionen und Gesellschaftsformen Anlaß gibt. Eine Verfassung, die ihm die Gleichstellung anderer Religionen abverlangt, muß er daher ablehnen, zugleich jedoch die ihm von der gleichen Verfassung zuerkannte Freiheit als islamgerechtes Naturrecht betrachten.

Der durch die Verfassung ermunterte, elitäre Dominanzanspruch einer latenten, mit wachsender Zahl jedoch zunehmend akuten Kampfgemeinschaft macht den Islam zu einem existenzbedrohenden Konfliktherd in der säkularisierten Demokratie, der durch fehlende Institutionalisierung und damit nicht kompatible Dialogebenen in kaum zu überschätzender Weise verschärft und beschleunigt wird.

Die weiteren Entwicklungschancen des Islam müssen – gleichbleibende Parameter vorausgesetzt – als äußert günstig veranschlagt werden. Die Ablehnung des Unvorhersagbaren und die unveränderliche Fixierung auf den Regelkodex macht die Umma durch den spezifisch politischen Profit, den sie – nichtsäkularisiert – aus der westlichen Verfassung zieht, zum vorhersagbar erfolgreichsten Kulturkreis in Europa, wobei Deutschland durch besonders ausgeprägte Schwächung des christlichen – insonderheit evangelischen – Glaubens und massive Förderung durch das eingangs erwähnte Aktionstrio Politik-Justiz-Medien eine zweifelhafte Führungsrolle zufällt.

Unter Würdigung der somit deutlich gewordenen ideologischen Grundzüge des Islam läßt sich die Umma als Gemeinschaft elitär motivierter, über das egallitäre Konsenskontinuum (Regelkodex, Prophetenreflex) gleichgerichteter Individuen beschreiben, die über die Imamschaft direkt und umfassend – sowohl im Sinne der Integrationsabwehr als auch der Expansion des politischen Islam – ausgeprägter Manipulation und Steuerung unterliegen. Der totalitäre Herrschaftsanspruch des Islam als bestmöglicher Menschen- und Gesellschaftsform erhebt die fundamentalistische Glaubenssicht und Alternativen ausschließlich Intoleranz zu systemimmanenten Verhaltensnormen, die durch das kollektive Machthaberprivileg und das individuelle Heucheleigebot – besonders in der Diaspora – geschmeidige Modifikationen erfahren.

Der aktuelle, gewaltbereite Fundamentalismus ist daher nicht als unwillkommene Fehlentwicklung, sondern als "progressive Avantgarde" zu verstehen, die in gezielter Terrorstrategie islamische Grundforderungen vorausnimmt. Der Islam als unauflösliche, nichtsäkularisierte Politik- und Glaubensordnung hat im Gegensatz zum säkularisierten Westen keine übergeordneten Institutionen entwickelt, die kompetente und verbindliche Gesprächpartner für die einschlägige, westliche Staats- und Kirchen-Organisation darstellen könnten, sondern eine weitgehend einheitliche Doppelstrategie herausgebildet, die in differenzierten kommunalen und regionalen Gruppierungen die übergeordneten Gesamtinteressen des poltischen Islam je nach örtlichen Verhältnissen flexibel, jedoch ohne Preisgabe von Basiskriterien verfolgt: grundlegende Intoleranz gegenüber den politisch/kirchlichen Strukturen des Gastlandes unter zumindest latenter Gewaltorientierung bei gleichzeitigem Festhalten an traditioneller Frauendiskriminierung. Die auf nichtpolitische, säkularisierte Religionen ausgerichtete, westliche Religionsfreiheit sanktioniert im Islam zugleich auch eine aggressiv-expansionistische Herrschaftsideologie, deren institutionelle Gesichtslosigkeit einen klar definieren, thematischen Zugriff mit paritätischen Dialogebenen verhindert und mithin die Durchsetzung zentraler Verfassungswerte und Menschenrechte zunehmend aushöhlt. Solange der Islam von dieser Strukturschwäche westlicher Religionsfreiheit profitiert, wird sich der Erosionsprozeß – mit besonderer Tendenz in Deutschland – verstärken. Die außergewöhnlich günstige verfassungstechnische Entwicklungsbasis des Islam in der Demokratie wird ergänzt durch eine gleichgerichtete, wenngleich ambivalente Motivation aus dem historischen, religiös-gesellschaftlichen Diskurs mit dem Westen, die sich im wesentlichen aus drei Komponenten bildet:

1. Tiefe Frustration aus Kolonisation, wirtschaftlicher Ausbeutung und Israel-Komplex im 19. bzw. 20 Jahrhundert.

2. Aggressive Gemütslage aus Realitätsdiskrepanz zwischen wissenschaftlich-technischer Überlegenheit des Westens und Erklärungszwang durch retrospektiv-statisches Weltbild des Islam bzw. dem daraus resultierenden, weitgehenden Verpuffen der Erdöleinnahmen seit 1973.

3. Frische Überlegenheitskontur durch Verachtung gegenüber Glaubens- und Werteverfall in westlichen Demokratien sowie nachgiebiger Minderheiten-Politik seitens der – insbesondere deutschen – Verfassungsauslegung.

 

Insgesamt präsentiert sich der Islam also in einer politisch-gesellschaftlichen Großwetterlage, die für eine Makro-Expansion in Europa wie geschaffen ist. Dabei wird die seit Jahren währende Explosion seiner Bevölkerungen, unterstützt durch die Unterdrückung der Frauenrechte dazu beitragen, daß die kommende Umma allein durch ihr schieres Wachstum in wachsender Ghettobildung sich rasch kritischen Schwellenwerten für die Entstehung einer realen Djihad-Mentalität nähert, somit also auch zu einer problematischen Kampfgemeinschaft heranreifen kann, ohne durch explizite Dogmatik und Propanganda gezielt in eine derartige Gesamtverfassung manipuliert werden zu müssen.

Die aktuelle Begriffsbildung des "Fundamentalismus" im Zusammenhang mit gewaltsamer Durchsetzung pseudo-religiöser Verhaltensnormen offenbart die Fundamente des Islam als religiös-ideologische Herrschaftsstruktur, die extrem reglementierte Individuen ohne eigentliche, private Gedankenwelt unter rigoroser Überwachung durch eine diffus legitimierte Funktionärskaste (Imame) auf das islamische Gesellschaftskonstrukt einer Glaubenselite prägt.

Das koran- und prophetenbezogene, statische Konsenskontinuum wird durch wachsende Diskrepanzen zur äußeren Wirklichkeit, insbesondere in der Begegnung mit der säkularisierten Demokratie, in der Wahrung des islamischen Dominanzanspruchs zunehmender Militanz im Rahmen der immanenten Intoleranz gezwungen. Zugeständnisse westlicher Instanzen werden insofern als Überlegenheitsausdruck des islamischen Gesellschaftskonzepts empfunden und als wachsende Basis konsequent erweiterten Forderungsverhaltens genutzt, wobei die Belastbarkeit der Basisbevölkerung nicht vorhersagbaren Grenzwerten zustreben müßte, wenn sich der gegenwärtig sehr dynamische Prozeß abendländlichen Kulturverzichts in gleichem oder ähnlichem Tempo fortsetzen sollte.


 
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