© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    08/00 18. Februar 2000

 
Meldungen

Volksbegehren gegen Rechtschreibreform

BREMEN. Der Widerstand gegen die Rechtschreibreform hat in Bremen neuen Auftrieb bekommen. Ein Volksbegehren gegen die Reform sei zulässig, entschied der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am Montag. Die von dem Urteil völlig überraschte Initiative "Wir gegen die Rechtschreibreform" will nun in den kommenden drei Monaten die erforderlichen 50.000 Unterschriften für eine Änderung des bremischen Schulgesetzes sammeln. Die neue Rechtschreibung ist seit 1. August 1998 für alle Schulen und Amtsstuben in Deutschland Pflicht. In mehreren Bundesländern hat es seitdem Protestaktionen und Unterschriftensammlungen gegeben. In Schleswig-Holstein war 1998 ein Volksbegehren zunächst erfolgreich. 1999 kippte jedoch der Landtag diese Entscheidung, so daß auch dort nach den neuen Regeln unterrichtet wird. Das Bremer Volksbegehren zur Rechtschreibreform hatte der Senat im März 1999 für nicht zulässig erklärt und an den Staatsgerichtshof weitergeleitet. Die Sprecherin der Initiative, Petra Ahrens, war nach der Entscheidung des Gerichts völlig geplättet: "Wenn’s gut läuft, haben wir in sechs bis acht Wochen die erforderlichen Unterschriften zusammen." Bremens Bildungsenator Willi Lemke (SPD) hat an die Gegner der Rechtschreibreform appelliert, trotz des Erfolges vor dem Staatsgerichtshof ihr Ziel nicht weiter zu verfolgen. Die Reform sei bereits weit in das Alltagsleben vieler Bürger eingedrungen. Die neue Rechtschreibung werde ohne Probleme in den Schulen angewandt, es gebe bereits Schülerinnen und Schüler, die nur die neuen Regeln kennen. Ein Erfolg des Volksentscheides wäre für ihn ein Nachteil für die Bremer Schüler: Sie wären die einzigen in Deutschland, die die Rechtschreibung nicht nach den neuen Regeln lernen müßten.

 

Bremer Richter verhängen Demokratie-Verbot

BREMEN. Erstmals hat ein Landesverfassungsgericht ein Volksbegehren der Bürgeraktion "Mehr Demokratie" unter Berufung auf das Grundgesetz verboten. Der Bremer Staatsgerichtshof ließ ein Volksbegehren nicht zu, da es dem Demokratiegebot und den Haushaltsgrundsätzen des Grundgesetzes widerspreche. Das Volksbegehren fordert unter anderem das Mehrheitsprinzip bei Abstimmungen. Wie bei jeder Wahl soll bei Volksentscheiden die Mehrheit der gültigen Stimmen entscheiden und Stimmenthaltungen als Stimmenthaltungen gewertet werden. Durch die bestehenden Klauseln würde der Bürgerwille mißachtet, kritisiert die Bürgeraktion.


 
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