© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    17/00 21. April 2000

 
Gründerzeit für Institute
Eine Bresche im staatlichen Dschungel
Dieter Stein

Behutsam beginnt man sich in Deutschland wieder stärker mit dem sinnvollen Gedanken der bürgerlichen Eigeninitiative anzufreunden. Hat man doch in vielen Jahren Kraft, Mühe und vor allem den Schweiß von wackeren Bürokraten und Juristen darauf verwandt, um den freiheitsliebenden Drang des immer noch zu oft unter individualistischen Anwandlungen leidenden Menschen einzudämmen.

So hat sich die stetige Erhöhung der Steuerlast als probates Mittel erwiesen, den unerklärlichen Drang nach produktiver Arbeit nachhaltig zu bremsen, wenn auch nicht ganz zu ersticken. Flankierend hat sich als hilfreich erwiesen, etwaigen Existenzgründern mittels unergründlicher Zusatzbedingungen den einen oder anderen Stein in den Weg zu legen. Beispiel: Versuchen Sie einfach einmal, eine Imbißbude zu eröffnen, dann wissen Sie, wovon wir reden. Schlußendlich hat man den Menschen dort, wo er hingehört: Vati den ganzen Tag vorm Fernseher, Mutti auf kommunal geförderter Entziehungskur, Kinder in betreuten WG’s und alle auf Stütze. Große Politiker lenken kunstvoll die über ein fein gesponnenes Netz dem Volk abgemolkenen Steuermilliarden mal hierhin, mal dorthin. Der positive Mythos des korrigierenden staatlichen Eingriffs von oben in das Geschick seiner Bürger ist im Bevormundung liebenden Deutschland wirkungsmächtig.

Gnädigerweise öffnet dieser Staat hin und wieder Schlupflöcher (meist, um sie ebenso plötzlich wieder zu verschließen). So können Spender und Förderer von gemeinnützigen Stiftungen künftig beispielsweise mit etwas größeren steuerlichen Vorteilen rechnen.

Es ist dabei durchaus sinnvoll, daß der Bundestag am 24. März ein dezent reformiertes Stiftungsrecht verabschiedet hat, nach dem künftig Spenden bis zur Höhe von 40.000 Mark jährlich an eine gemeinnützige Stiftung steuerabzugsfähig sind. Bislang galt eine Obergrenze von zehn Prozent des Einkommens. Immerhin werden die Gelder der Stiftung privat gesammelt und umverteilt. Dennoch mischt sich der Staat bei der Definition der als "gemeinnützig" anerkannten Zwecke ein, und es ist unklar, weshalb bestimmte Dinge dem Gemeinwohl nutzen sollen, andere nicht. Beachtung findet die steuerliche Förderung solcher Initiativen im Grunde auch nur, weil die steuerliche Belastung der Bürger so hoch ist. Wieviele Menschen tun aber etwas für das Gemeinwohl und bekommen dafür nichts oder fördern aus versteuertem Einkommen?

Die beste Förderung gemeinnütziger Arbeit wäre die großflächige Senkung von Steuern, um eine Welle von privater Initiative zu entfesseln. Statt dessen beschränkt man sich auf das Lockern der einen oder anderen Fessel oder das Anlegen neuer Daumenschrauben. Von einer freien "Bürgergesellschaft", von der Kulturstaatsminister Naumann im Zusammenhang mit dem Stiftungsrecht spricht, sind wir noch meilenweit entfernt.

Daß es nun zur Gründung neuer Stiftungen kommt, ist zu begrüßen. Daß dies auch von konservativer Seite geschieht, ist überfällig. Es ist zu hoffen, daß das "Institut für Staatspolitik" (siehe auch Seite 13) erst ein Anfang ist.


 
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