© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/00 28. Juli / 04. August 2000 |
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Schwarze Listen und der grüne Pranger Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern ist noch längst nicht abgeschlossen Michael Wiesberg Seit Wochen geistert bei der Debatte um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter die Summe von 3,2 Milliarden Mark durch die Medien. Mehr hat die deutsche Wirtschaft bisher nicht zusammengebracht, um ihrer "moralischen Verantwortung" gerecht zu werden. Fünf Milliarden Mark hat sie zugesagt. Es fehlen also 1,8 Milliarden Mark, um eine "Blamage" der vor der "Weltöffentlichkeit" zu verhindern. Von etwa 200.000 Unternehmen sind bis Mitte Juli erst 3.200 der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft" beigetreten. Am 18. Juni forderte daher der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck: "Wer nicht zahlt, muß öffentlich als unmoralischer und geschichtsloser Lump an den Pranger gestellt werden." Der Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Rainer Eppelmann, rief gar zu einem Kaufboykott gegen zahlungsunwillige Firmen auf. Diese müßten auf eine "schwarze Liste" gesetzt werden, die national wie international bekannt gemacht werden sollte. Trotzdem: Der Widerstand der deutschen Wirtschaft wächst: So erklärte der Geschäftsführer Aachener Konfitüre-Fabrik Zentis, daß seine Firma aufgrund des "Preisdrucks im Einzelhandel" keine Zahlung leisten könne. Die Pressestelle der Gummiwerke Fulda GmbH vertritt die Auffassung, einzelnen Anspruchstellern Geld zahlen zu wollen, nicht aber einem Fonds, an dem sich Anwälte bereicherten. Am eindeutigsten äußerte sich der Bonner Süßwarenproduzent Haribo: Das Unternehmen habe keine Zwangsarbeiter beschäftigt und sehe daher keinen Grund für Zahlungen. Im übrigen sei der "Zug 50 Jahren nach den Nürnberger Prozessen abgefahren", als man versäumt habe, "das ganze aufzuarbeiten", meinte Haribo-Sprecher Franz Weihrauch. Er mutmaßt, daß unter dem Stichwort "Solidarität" die These von der Kollektivschuld wieder aktualisiert werden solle. Daß Weihrauch nicht falsch liegt, zeigt der "Aufruf an alle Deutschen, mit 20 Mark das Leiden der Zwangsarbeiter anzuerkennen", der von Günter Grass, Carola Stern und Hartmut von Hentig unterzeichnet worden ist. Darin findet sich der Satz: "Die Nationalsozialisten haben ihre Verbrechen in unser aller Namen verübt." Empört sind die drei darüber, daß angesichts einer "unstrittigen Entschädigungsschuld" gefeilscht würde. Wie berechtigt die abwartende Haltung vieler deutscher Unternehmen ist, zeigt die jüngste Entwicklung. Trotz der Vereinbarung im Stiftungsfonds drohen der Dresdner Bank und der Deutschen Bank weitere Entschädigungsklagen durch Nachfahren von NS-Opfern. Laut Spiegel (30/00) kündigten die Erben der deutsch-jüdischen Familien Loewendahl und Cerf Ansprüche auf Entschädigung für ihr beschlagnahmtes Vermögen an. Hier zeigt sich, wie verhängnisvoll das Abweichen der rotgrünen Bundesregierung von der Rechtsauffassung der Regierung Kohl ist: Diese vertrat die Auffassung, daß Schadensersatzansprüchen, die von Zwangsarbeitern außerhalb der Wiedergutmachungsregelungen geltend gemacht werden, das Londoner Schuldenabkommen entgegenstehe. Bei Forderungen nach Entschädigung handele es sich um Reparationsforderungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg. Dies gelte ausdrücklich auch, so die Regierung Kohl, für Forderungen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen private Firmen. Und weiter: Die Prüfung solcher Reparationsforderungen sei - unabhängig von ihrer moralischen Rechtfertigung (!) und den Entstehungsgründen - nach Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommens bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt worden. Ergo: Entschädigungszahlungen an Zwangsarbeiter sind als Reparationszahlungen zu deuten. Rot-Grün nun hat die Büchse der Pandora geöffnet. |