© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    42/00 13. Oktober 2000

 
Meldungen

Kubicki: NPD-Verbot ist nicht zu erreichen

Zur aktuellen Diskussion über ein Verbot der NPD sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Wolfgang Kubicki: "Ein Verbot der NPD, das nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden kann, ist nach dem gegenwärtigen Sachstand nicht zu erreichen. Wer den Eindruck erweckt, das Verbot einer Partei oder Organisation könne Gewalttaten verhindern, verabschiedet sich als ernst zu nehmender Gesprächspartner. Gewalttaten, wie sie derzeit von rechtsextremen Kräften in Deutschland verübt werden, sind bereits unter Strafe gestellt und werden trotzdem verübt." Kubicki sprach sich für eine konsequente Strafverfolgung der Täter aus. Dies setzte eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden voraus, an der es bisher mangelte.

 

Weizsäcker attackiert Kohl wegen SPD-Kritik

BERLIN. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker bezeichnete Kohls Angriffe auf die SPD rund um den 3. Oktober als "unsägliche Leier von vaterlandslosen Gesellen und Verfassungsverrätern. Schäbig sind solche Vorwürfe." Kohl hatte Schröder wegen seiner Wiedervereinigungsansichten vor der Wende scharf kritisiert. Nur Kurt Biedenkopf versuchte im Bundesrat moderierend einzugreifen: "Mit Helmut Kohl als Parteivorsitzenden hatte ich immer meine Probleme. Mit dem Staatsmann Kohl keineswegs." Weizsäcker bekam am Montag jedoch Unterstützung von Geißler und Süssmuth. Der von Kohl abgesägte Generalsekretär schlug auch in die Einheitskerbe: "Mit Sicherheit hat Helmut Kohl nicht die deutsche Einheit gerettet, sondern die deutsche Einheit hat Helmut Kohl und die CDU gerettet."

 

Obdachlosenmörder waren keine Rechten

FREIBERG. Die Polizei hat die zwei Tötungsverbrechen im Freiberger Obdachlosenmilieu weitestgehend aufgeklärt. Zwei "normale" Jugendliche, die in Freiberg in einem Haus für betreutes Wohnen untergebracht waren, sollen am Montag dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft werde gegen die beiden beim Amtsgericht Chemnitz Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und Totschlags beantragen. Die Polizei hatte zunächst einen rechtsradikalen Hintergrund nicht ausgeschlossen, da Obdachlose in der Vergangenheit mehrfach Ziel rechtsradikaler Attacken geworden waren.

Es wurde zunächst vermutet, daß die erstochene Frau als Zeugin beseitigt werden sollte. Jedoch stellte sich heraus, daß beide Jugendlichen mit ihr zu ihrer Bleibe gegangen sind, um Fernzusehen. Dort hätte sich die 56jährige einem der beiden sexuell genähert. Nach Geständnis des Angeklagten sei er dann "ausgerastet" und stach dreißig bis vierzigmal auf die Frau ein. Danach kehrten sie in den Park zurück, um die beiden anderen vermeintlichen Zeugen zu beseitigen, einer starb auf dem Weg ins Krankenhaus.


 
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