© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    42/00 13. Oktober 2000

 
UMWELT
Das Recht der Tiere
Volker Kempf

Wertanschauungen manifestieren sich in gesetzlichen Regelwerken. Die Würde des Menschen ist beispielsweise laut unserem Grundgesetz unantastbar. Wie steht es aber mit den anderen – zur Zeit noch – 192 Affenarten und den Wirbeltieren allgemein?

Ein Pferdehalter bei Düsseldorf etwa hat sich letztes Jahr die Freiheit genommen, dreizehn seiner Tiere nicht mehr zu versorgen. Eines der abgemagerten und völlig verhaltensgestörten Pferde konnte nicht mehr aufgepeppelt werden; es starb an einem Kräfteverfall. Daß die anderen zwölf Pferde überlebten, ist einem anonymen Videofilm zu verdanken, welcher das Veterinäramt Düsseldorf sofort aktiv werden ließ. In der Anklage zur Prozeßverhandlung im November heißt es, der Pferdehalter Erwin S. habe "Wirbeltieren länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt".

Was folgt daraus? Ein Strafbefehl über 6.000 Mark gegen S. Man kann gegenüber Tieren noch so brutal sein, der Täter kommt noch immer recht glimpflich davon; er erdreistet sich sogar, ganz so, als sei die Gesetzeswertung völlig übertrieben, Einspruch einzulegen. Die Begründung des Angeklagten lautet: "Das ist ein finanzieller Verlust für mich". S. will zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, weil seine Pferde nun anderswo untergebracht seien und er diese daher nicht mehr nutzen könne.

So sieht die Realität bei uns in Deutschland aus. Um so grotesker sind kursierende Warnungen vor der Tierrechtsbewegung: Mit dem Pseudoargument, Affen könnten uns bald mit rechtlichen Ansprüchen Krankenhausbetten streitig machen, wird eine Ausweitung des Tierschutzes verhindert. Dabei zahlen doch Affen auch keinen AOK-Beitrag.


 
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