© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    50/00 08. Dezember 2000

 
Lizenz zum Töten
Euthanasie: CDU-Abgeordneter für Sanktionen gegen Niederlande
(JF)

Sanktionen der EU gegen die Niederlande fordert der nordrhein-westfälische CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Hubert Hüppe, weil das dortige Parlament die Sterbehilfe legalisiert hat: "Es ist überhaupt nicht verständlich, wenn die Bundesregierung wegen angeblicher, aber nicht nachgewiesener Menschenrechtsverletzungen mit Sanktionen gegen Österreich reagiert, aber die niederländische Euthanasieregelung einfach hinnimmt." Wenn die Menschrechtscharta des Europarates und die EU-Grundrechtscharta überhaupt noch einen Sinn hätten, müßten Deutschland und die anderen Staaten drastisch reagieren, so Hüppe, der auch Sprecher der Gruppe "Schutz des menschlichen Lebens" innerhalb der CDU/CSU-Fraktion ist.

Das niederländische Parlament hatte mit 104 gegen 40 Stimmen beschlossen, die Tötung Sterbenskranker durch einen Arzt rechtlich zuzulassen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Der Patient muß unheilbar krank und starken Schmerzen ausgesetzt sein, die Entscheidung muß freiwillig erfolgen und von einer dreiköpfigen Kommission überwacht werden. Gegen das Gesetz gestimmt haben Christdemokraten, evangelikale Kleinparteien und Sozialisten.

Hüppe wies darauf hin, daß nach der niederländischen Regelung sogar Kinder unter 16 Jahren getötet werden dürften, wenn ein Elternteil zustimmt; die Tötung von 16- bis 18jährigen sei ohne Einwilligung der Eltern gestattet. Allgemein schaffe die Verfügbarkeit der Euthanasie "einen ungeheuerlichen Druck auf Betroffene, zu begründen, warum sie nicht in ihre kostengünstige Tötung einwilligen, sondern durch ihre treue Behandlung und Pflege die Ressourcen der Allgemeinheit belasten". Hüppe: "Hieran wird deutlich, wie schnell auf die sogenannte Tötung auf Verlangen das Töten ohne Verlangen folgt."

Auch Ärzteverbände und die Kirchen in Deutschland lehnen die niederländische Regelung ab. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bezeichnete die Entscheidung als "schlimmen Tabubruch". Man werde die Regelung in Deutschland mit Sicherheit nicht übernehmen.


 
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