© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    04/01 19. Januar 2001

 
WIRTSCHAFT
Die staatliche private Alterswohnvorsorge
Bernd-Thomas Ramb

Daß die gesetzliche Rentenversicherung ein Auslaufmodell ist, bedarf keiner Diskussion mehr, wohl aber die Gestaltung der privaten Vorsorge. Dazu soll nun per Gesetz nicht nur ein prinzipieller Zwang ausgeübt werden, also eine Fortsetzung der staatlichen Einflußnahme, wenn auch jetzt bei der privaten Kapitalbildung. Der Staat will darüber hinaus Form und Inhalt bestimmen. Gehört zur Altersvorsorge der Erwerb privaten Wohnraums in Form eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung? Zweifellos, werden die meisten meinen. So wundert es nicht, wenn im Zuge der neu zu konzipierenden staatlichen Förderung der privaten Altersabsicherung die Forderung laut wird, auch die Bildung von Wohneigentum mit einzubeziehen.

Bislang verweigert dies die Bundesregierung mit durchaus einsichtigen Argumenten. Die staatliche Wohneigentumsförderung ist in Deutschland relativ gut ausgeprägt, wenn auch die Neigung der Deutschen zum Wohneigentum im internationalen Vergleich immer noch gering ist. Für eine staatlich geförderte Einbeziehung in die private Altersvorsorge spricht auch nicht die Tatsache, daß die Mietkosten einen erheblichen Betrag der Alterseinkünfte verschlingen. Wohneigentum behebt diese Kosten nur teilweise. Im Alter sind daher nicht nur zusätzlich die reinen Lebenshaltungskosten, sondern auch die ständig steigenden Mietnebenkosten abzusichern. Eine alleinige Anerkennung der Wohneigentumsbildung als private Altersvorsorge greift eindeutig zu kurz. Abhilfe bestünde allenfalls, wenn sich der Staat einen Eigentumsvorbehalt übertragen ließe, um im Falle der Sozialbedürftigkeit den Besitz der Alten zu veräußern. Was bliebe dann noch als "privat" vom Besitz übrig? Dieses Dilemma betrifft aber alle geplanten Alterssicherungsvorschriften.


 
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