© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    05/01 26. Januar 2001

 
JF intern
Gerichtsvollzieher

Überraschenden Besuch von einem Gerichtsvollzieher erhielt die JUNGE FREIHEIT vergangenen Mittwoch. Die erste Reaktion: O Schreck, welche Rechnung ist uns da durch die Lappen gegangen? Bekommen wir jetzt einen Kuckuck verliehen?

Nein, der Herr Gerichtsvollzieher, der ziemlich angesäuert im Sekretariat stand, erledigte nur einen Botengang. Er überbrachte uns die schriftliche Absage eines zuvor von der Hydra e.V. (Treffpunkt und Beratung für Prostituierte) gefaxten Beitrages zum Pro & Contra-Thema "Ist Prostitution sittenwidrig?" Den hatte der zuständige Redakteur tags zuvor bei dem Berliner Verein angefragt. Nachdem sich nun die Pressesprecherin von Hydra, Uta Falk, auf welche Weise auch immer "sachkundig" über die JUNGE FREIHEIT gemacht hatte, stellte sie fest, daß sie sich "im unklaren befand, welch rechtspopulistische Gesinnung in Ihrem Blatt verbreitet wird", wie es in der überbrachten Botschaft heißt. Das Fax allein schien Frau Falk offenbar unzureichend, weshalb sie den Amtsweg bemühte.

Eigentlich schade, denn unsere Leser hätte bestimmt brennend interessiert, warum Prostitution nicht als sittenwidrig zu bezeichnen ist. Nun werden Sie es wohl nie erfahren – dank Frau Falk! Steffen Königer


 
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