© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    08/01 16. Februar 2001

 
Täuschung
von Günter Wiese

Mit der "Mitbestimmungsausweitung" im Entwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes sollen jegliche gewerkschaft-liche und andere Minderheitenrechte aus dem Gesetz gestrichen werden. Das Verhältniswahlprinzip bei der Wahl der Freigestellten und Bildung der Ausschüsse soll wegfallen und führt zu einer Benachteiligung von Minderheiten. Die Behauptung, mit der Änderung des Gesetzes soll mehr Demokratie in den Betrieben einziehen, ist eine Täuschung. Hier werden nicht nur weitere, nicht sozialistisch orientierte Gewerkschaften wie der CGB, sondern auch Minderheiten von Beschäftigten mit eigenen Listen, etwa nichtorganisierte oder ausländische Arbeitnehmer, auf üble Weise aus der Mitverantwortung ausgebootet. Die demokratische Mitverantwortung wird letztlich zugunsten der sozialistischen Einheitsgewerkschaften im DGB abgeschafft. Dieser Anspruch soll durch Mitglieder anderer Listen nicht geschmälert werden. Dem Wählerwillen kann jedoch in demokratischem Sinne nur Rechnung getragen werden, wenn alle gewählten Mitglieder angemessen in die Verantwortung einbezogen werden.

Das Arbeitsministerium hat bereits zugegeben, daß es keinen sachlichen Grund gebe, das Mehrheitswahlrecht wieder einzuführen. Hier handele es sich um eine "politische Entscheidung". Damit ist klar, daß dies die Gegenleistung für die Zustimmung des DGB zur Rentenreform ist.


 
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