© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    10/01 02. März 2001


Meldungen

Bündnisgrüne gegen Internet-Überwachung

BERLIN. Die medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Grietje Bettin, hat die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) des Bundeswirtschaftsministeriums strikt abgelehnt: "Der Referentenentwurf will die Internet-Provider verpflichten, Überwachungstechnik zu installieren und die aufgezeichneten Kommunikationsdaten den Strafverfolgungsbehörden auf Anordnung auszuhändigen. Darin sehen wir eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Entwurf ist daher für uns nicht zustimmungsfähig." Für die 25jährige frühere Pädagogikstudentin sind der im TKÜV-Entwurf vorgesehene Umfang der aufzuzeichnenden Daten und die geplante Speicherdauer von einem halben Jahr "vollkommen unverhältnismäßig". Zudem kommen durch die zu installierende Technik hohe Kosten auf die Internet-Provider zu, die zu einer Verteuerung des Internetanschlusses in Deutschland führen werden, warnte die Politikerin: "Außerdem steht der vorliegende Entwurf im Widerspruch zu den geplanten Nutzerrechten bei der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes."

 

Auch ein Pazifist muß "Kriegssteuern" zahlen

LEIPZIG. Das Sächsische Finanzgericht in Leipzig hat die Klage eines Pazifisten gegen die Zahlung von "Kriegssteuern" abgewiesen. Der Kläger hatte argumentiert, es sei ein Eingriff in seine Gewissensfreiheit, wenn er mit seinen Steuern auch den seiner Meinung nach "völkerrechtswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Kosovo" mitfinanzieren müßte. Er hatte deshalb seine Einkommensteuer beim Finanzamt Grimma um 10,5 Prozent gekürzt. Dies entspricht dem Anteil, den der Wehretat am Bundeshaushalt ausmacht. Das Gericht wies die erste Klage dieser Art in Sachsen mit Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung ab. Auch bedeute der Kosovo-Krieg keine grundsätzlich neue Rechtslage. Eine Revision des Urteils ließ das Gericht nicht zu. Der Kriegsgegner aus Leipnitz erklärte, "durch die Verpflichtung zur Unterstützung des Militärhaushaltes durch meine Steuerzahlung verlangt die staatliche Behörde von mir, meinem Gewissen zuwider zu handeln". Nach Ansicht des Klägers könne die Mitfinanzierung des Wehretats ebenso einen Eingriff in die Gewissensfreiheit darstellen wie die Verpflichtung zum Wehrdienst. Letztere untersage jedoch der Artikel vier des Grundgesetzes.

 

300.000 Ausländer sollen bleiben dürfen

BERLIN. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, will mittels einer "gesetzlichen Härtefallregelung" die Abschiebung von 300.000 Ausländern verhindern, die nach Recht und Gesetz zur Ausreise verpflichtet wären. Eine solche Regelung solle es den Länderinnenministern ermöglichen, aus "humanitären Gründen" oder "wegen der Bedürfnisse des regionalen Arbeitsmarktes" ein Bleiberecht zu gewähren, sagte die Grünen-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung.


 
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