© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    14/01 30. März 2001

 
Zweierlei Maß
Justiz: Frankfurter Jugendgericht stellte Verfahren gegen linksextremistische Gewalttäter gegen Auflagen ein
Werner Olles

Daß Gewalt anscheinend nicht gleich Gewalt ist, bewies jetzt ein Prozeß vor einem Frankfurter Jugendgericht gegen sechs wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Männer zwischen 20 und 22 Jahren. Die Angeklagten hatten Ende März vergangenen Jahres nach einer Kundgebung der "Bürgerbewegung für unser Land" auf dem Börsenplatz in der Frankfurter Innenstadt, bei der als Hauptredner der Berliner Rechtsanwalt Horst Mahler aufteten sollte, einen Mann durch Schläge und Fußtritte erheblich verletzt.

Die Organisatoren der Veranstaltung hatten diese schließlich als aufgelöst erklärt, nachdem die Kundgebung der "Bürgerbewegung" durch die Trillerpfeifen und lauten Sprechchöre der linksextremistischen Gegendemonstranten stark gestört wurde und die Polizei offensichtlich weder einen ordnungsmäßigen Ablauf der angemeldeten und genehmigten Kundgebung noch den sicheren Abzug der Teilnehmer garantieren konnte. Anschließend verfolgten die Schläger zunächst den während der Veranstaltung als Ordner eingesetzten Mann, der allein in Richtung Hauptwache ging, um mit der U-Bahn nach Hause zu fahren. Kurz vor dem Tiefbahnhof wurde das Opfer von den sechs Gewalttätern niedergeschlagen und wehrlos am Boden liegend weiter mit Stiefeltritten traktiert.

Jugendrichter Rolf Heyter sah nach einer kurzen Beratung mit den Verteidigern der Angeklagten und dem Staatsanwalt diesen Akt krimineller Gewalt offenbar als nicht besonders gravierend an, obwohl die sechs auch vor Gericht aus ihrer linksextremistischen Gesinnung keinen Hehl gemacht hatten und keinerlei Reue über ihre brutale Tat zeigten. Unter der Auflage, daß die Täter innerhalb der nächsten sechs Monate 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Ob eine Verfahrenseinstellung mit Arbeitsauflage die angemessene Sanktion ist, um ein derartiges Verbrechen der schweren Körperverletzung zu sühnen, erscheint angesichts der administrativ und medial angezeigten Kampagnen gegen Gewalt doch als sehr fragwürdig. Zumal das gewalttätige Sextett während der Verhandlung absolut nicht erkennen ließ, beim nächsten Zusammentreffen mit Andersdenkenden diese mit geistigen Argumenten anstatt mit Faustschlägen und Fußtritten überzeugen zu wollen. Oder sind wir hierzulande möglicherweise schon soweit, daß Gewalt nur dann zu ächten ist, wenn sie aus einer politisch "rechtsextremistischen" Gesinnung heraus verübt wird? Denn schon vor Beginn des Verfahrens war aus dem "Antifa"-Spektrum dunkel mit "Aktionen in der Stadt" gedroht worden, falls das Urteil zu "hart" ausfallen sollte. Zumindest hier, aber auch in der links-grünen Frankfurter Schickeria, die sich nur allzu gerne vor ihre Schützlinge stellt, dürfte man also vermutlich hochzufrieden sein.

Solche für den gewaltlosen Normalbürger unverständlichen Urteile legitimieren jedoch im Grunde genommen jedwede politische und andere Gewaltkriminalität und sind zugleich ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer. Aber vielleicht war das Frankfurter Jugendgericht ja auch nur einmal mehr auf dem linken Auge blind.


 
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