© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    14/01 30. März 2001

 
Am Pranger
Gebetsversammlungen gegen Abtreibungen verboten
(idea)

Das Verwaltungsgericht Kassel hat Gebetsversammlungen vor einer Tagesklinik verboten, die ambulante Abtreibungen durchführt. Im vergangenen Jahr hatten die katholischen "Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschlands" zwei Versammlungen gegenüber der Klinik in der nordhessischen Großstadt abgehalten. Dabei beteten zwischen 15 bzw. 20 Personen zwei Stunden lang "für die Ungeborenen, deren Eltern, den Arzt, sein Personal sowie alle in Abtreibung verstrickten Menschen". Die Aktionen waren bei Mitarbeitern der Klinik auf Mißfallen gestoßen. Die Stadt untersagte daraufhin weitere Veranstaltungen im Umkreis von 200 Metern. Dagegen riefen die Abtreibungsgegner das Verwaltungsgericht an, um grünes Licht für ein neues Gebet am 23. März zu erhalten. Doch das Gericht bestätigte den Beschluß der Stadt mit der Begründung, daß Frauen an den Pranger gestellt würden.

Kritik an dem Urteil übte der Sprecher christlicher Lebensrechtsgruppen, Hartmut Steeb. Die Weigerung, Christen mit friedlichen Mitteln für das Lebensrecht Ungeborener demonstrieren zu lassen, stehe in einem krassem Mißverhältnis zur Erlaubnis, jährlich Hunderttausende Kinder zu töten.


 
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