© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    35/01 24. August 2001

 
Meldungen

SPD-Parteizentrale in Berlin besetzt

BERLIN. Am Montag hatte eine Gruppe Globalisierungsgegner einen Besucherraum in der SPD-Parteizentrale, dem Willy-Brandt-Haus, in Berlin besetzt. Es handelte sich nach SPD-Angaben um etwa zehn Personen. Die Personen hätten sich an die Stühle im Raum gekettet. Nach Polizeiangaben wurden die Besetzer nach der Aufnahme ihrer Personalien auf freien Fuß gesetzt. Ein SPD-Sprecher sagte, die Besetzer hätten sich als Besuchergruppe angemeldet und zunächst auch einen Teil des Besuchsprogramms mitgemacht. Dann hätten sie eine Resolution übergeben und sich geweigert, den Besucherraum zu verlassen. Die Besetzer erklärten, ihr Protest richte sich gegen die Sicherheitspolitik der SPD. Sie wollten mit der Aktion auf das Schicksal der Menschen aufmerksam machen, die anläßlich der Proteste beim G8-Gipfel in Genua im Juli inhaftiert worden seien. Vor dem Willy-Brandt-Haus wurden die Besetzer von etwa 20 weiteren Personen unterstützt.

 

Verfassungsgericht prüft Volksbegehren

WEIMAR. Am 15. August hat der Leipziger Professor Christoph Degenhart ein Rechtsgutachten über die Zulässigkeit des Volksbegehrens der Initiative Mehr-Demokratie e.V. beim Verfassungsgericht in Weimar eingereicht. Das 73 Seiten umfassende Papier wurde von der SPD-Fraktion im Landtag Thüringen in Auftrag gegeben. Ziel der Initiative ist es, die Hürden für Volksbegehren in Thüringen, die derzeit bei 14 Prozent der Wählerstimmen liegen, auf fünf Prozent zu senken. Die im Freistaat allein regierende CDU sieht in der gesetzlichen Veränderung einen Verstoß gegen die Verfassung des Landes und des Grundgesetzes. DGB-Landeschef Frank Spieth sagte dem MDR, er gehe davon aus, daß die Regierung ihre Klage gegen das Volksbegehren zurücknehmen wird: „Immerhin haben sich fast 400.000 Menschen dafür ausgesprochen, mehr plebiszitäre Elemente in der Thüringer Verfassung zu realisieren.“ Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes wird am 19. September verkündet.

 

Finanzamt unterstützt Verfassungsschutz

STUTTGART. Die Behörden haben ihren „Kampf gegen Rechts“ nun auch auf Ebene der Fiskalhoheit aufgenommen. So soll auf Veranlassung des Finanzamtes Stuttgart dem „Cannstatter Kreis“ per Entsagungsbescheid die Gemeinnützigkeit rückwirkend für die letzten Jahre entzogen werden, was eine Nachzahlung von mehreren tausend Mark bedeuten würde. Als Begründung wurde die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und dessen Einstufung des Gesprächskreises als rechtsexremistisch angegeben. Das Landesamt für Verfassungsschutz fordere seit Jahren intern von den Finanzbehörden, im Kampf gegen Extremisten gemeinsame Sache zu machen. Der „Cannstatter Kreis“ wirft den Finanzbehörden Einseitigkeit vor. „Er habe noch nie gehört, daß gegen Linksextremisten derart vorgegangen werde.“ sagte dessen Vorsitzender Karl-Peter Schlor.


 
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