© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/01 05. Oktober 2001

 
WIRTSCHAFT
Verratenes Bankgeheimnis
Bernd-Thomas Ramb

Drei Männer werben um die Lockerung des deutschen Bankgeheimnisses: Kanzler Schröder will damit die Finanzierungsquellen des internationalen Terrorismus austrocknen und underground banking verhindern, Finanzminister Eichel begründet damit Pläne zur inländischen Verhinderung von Geldwäsche und fordert von den Bundesländern die Abgabe von Zuständigkeiten für den Aufbau einer zentralen Financial Intelligence Unit, und der oberste deutsche Hüter der Währung, Bundesbankpräsident Welteke, läßt sich zu der Behauptung hinreisen, Ermittlungen gegen Drogenhandel und Terrorismus könnten in Deutschland am Bankgeheimnis scheitern. Verstünde er mehr von der Materie, wüßte er, daß deutsche Ermittlungsbehören ungehinderte Auskunftsrechte gegenüber Banken besitzen.

Allerdings erwähnen alle drei bei der Aufzählung der Delikte, die sie zu verfolgen gedenken, auch den Tatbestand der Steuerhinterziehung. In der Tat sind allein die Ermittler des Finanzamts vom Bankgeheimnis betroffen. Wenn es um dessen Aufhebung geht, dann also nur zur besseren Verfolgung und Bestrafung von Steuerhinterziehungsdelikten. Nicht jede terroristische Straftat oder illegale Geschäftstätigkeit ist automatisch mit einer Steuerhinterziehung verknüpft, und nicht jede Steuerhinterziehung beruht auf illegalen Geschäften oder gar terroristischen Aktionen. Für die Ermittlung von Terrorismus, Drogenhandel oder ähnlichem reichen die bestehenden Gesetze aus. Offensichtlich besteht somit das Hauptinteresse in der Verbesserung der Steuereinnahmen. Diese Absicht hinter den aktuellen Terrorängsten zu verbergen, ist erbärmlich. Als nächstes kommt wohl die Forderung, alle drei Kilometer Radarfallen einzurichten, weil nur so die Terroristen besser gefaßt werden können.


 
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