© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    10/02 01. März 2002

 
Meldungen

Grüne dürfen in Bayern nicht kontrollieren

MÜNCHEN. Die bayerischen Grünen sind mit ihrer Verfassungsklage nach einem Sitz im Geheimdienst-Kontrollgremium des Münchner Landtags gescheitert. Daß die Landtagsmehrheit die Zahl der Mitglieder für das Gremium auf fünf Personen beschränkt habe, sei aus Gründen der Geheimhaltung gerechtfertigt, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof vorigen Donnerstag. Daß dabei einzelne Fraktionen nicht berücksichtigt werden müßten, habe bereits das Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärt. Die Richter gestanden den Grünen lediglich zu, daß die Staatsregierung künftig über Aktivitäten des Verfassungsschutzes und der Polizei in verallgemeinerter Form im Landtagsplenum Rechenschaft ablegen müsse. Dazu zählten etwa Fallzahlen und Berichte über abgeschlossene Abhörmaßnahmen, für die kein Geheimschutzinteresse mehr bestehe.

 

Verfassungsschutz erstattet Strafanzeige

KÖLN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gegen den rechten Kölner Verleger und Publizisten Manfred Rouhs Strafanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung erstattet. Zu diesem ungewöhnlichen Schritt haben sich die Verfassungsschützer veranlaßt gesehen, nachdem Rouhs in der Online-Ausgabe seiner Zeitschrift Signal behauptet hatte, der Verfassungsschutz sei durch zwei mutmaßliche V-Leute an dem Überfall auf Besucher der KZ-Gedenkstätte Kemna am 9. Juli 2000 beteiligt gewesen. Das BfV sieht darin eine Ehrverletzung. Rouhs bezog sich bei seiner Äußerung auf den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, der nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers die an dem Überfall beteiligten und später deswegen verurteilten NPD-Mitglieder Thorsten Crämer und Nico Wedding als V-Leute des Verfassungsschutzes genannt haben soll.

 

NPD will Verfahren in Karlsruhe fortsetzen

BERLIN. Die NPD will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht auf die Einstellung des gegen sie laufenden Verbotsverfahrens plädieren. Das hat der Parteivorstand der NPD in Berlin beschlossen. Wie Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt am Montag mitteilte, werde diese Entscheidung auch von den Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwälten, Horst Mahler und Hans Günter Eisenecker. mitgetragen. „Die Verteidiger der NPD stehen voll und ganz hinter diesem Beschluß und werden die entsprechenden Anträge in Karlsruhe stellen“, erklärte Schwerdt.

 

Demonstration gegen den Verfassungsschutz

KÖLN. Unter der Losung „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ will eine „Bürgerbewegung Pro Köln e.V.“ am 9. März gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz demonstrieren. Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Pariser Platz in Köln-Chorweiler. Als Redner wollen der Leverkusener Rechtsanwalt Markus Beisicht und der Kölner Verleger Manfred Rouhs auftreten. Die „Bürgerbewegung Pro Köln“ wird vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Organsiation“ eingestuft. Rouhs war Mitte der achtziger Jahre NPD-Mitglied, wechselte dann aber zu den Republikanern, für die er 1989 zusammen mit Markus Beisicht Mitglied im Kölner Stadtrat war. Beisicht wirft dem Verfassungsschutz vor, die parlamentarische Demokratie auszuhebeln: „Wenn bei einer Wahl zehn Parteien auf dem Stimmzettel stehen, und zwei oder drei davon werden vom Verfassungsschutz geführt, dann gerät die Demokratie zur Farce.“ Rouhs fordert die sofortige Auflösung des Verfassungsschutzes. Antifaschistische Gruppen haben zu einer Gegendemonstration aufgerufen.


 
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