© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    10/02 01. März 2002

 
WIRTSCHAFT
Europäische Steuerunion
Bernd-Thomas Ramb

Euro-Kritiker hatten frühzeitig gewarnt. Der Vereinheitli-chung der Währung muß zwangsläufig eine Harmonisierung der Steuern folgen. Als erstes hat sich Brüssel die Gleichschaltung der Biersteuer auserkoren. Die Anpassung der deutschen Biersteuer auf EU-Niveau hätte eine Erhöhung des Steuersatzes um 25 Prozent zur Folge. Gleichzeitig soll eine in Deutschland bislang unbekannte Weinsteuer eingeführt werden, die jeden Liter Wein mit 13 Cent belastet. Was bei Liebhabern teurer Tropfen nur ein müdes Lächeln hervorrufen dürfte, bedeutet für Trinker preiswerter Tischweine einen Aufschlag von fünf Prozent.

Die geplante Steuererhöhung aus EU-Gründen muß als Initialzündung gesehen werden. Unterschiedliche Steuersätze bestehen zuhauf. Das fängt - um im Gastronomiebereich zu bleiben - bei der unterschiedlichen Handhabung einer Besteuerung von Trinkgeldern an und hört beim Thema Mehrwertsteuer auf. Gerade hier steht Deutschland am unteren Ende der Skala. Das bei der Bier- und Weinsteuererhöhung vorgeschobene Argument einer verbesserten Gesundheitsvorsorge überzeugt nicht. Nicht nur weil Alkohol, in Maßen genossen, gesundheitsförderlich ist. Für prohibitive Wirkungen sind die geplanten Steuersätze zu gering. Hier geht es um bloße europäische Gleichmacherei. Angepaßt wird allerdings nach oben, so daß die Finanzminister der betroffenen Länder prinzipiell kaum gegen eine solche Regulierung sein dürften.

Andererseits stehen Wahlen an, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich. Die Franzosen sollen ebenfalls erstmals zur Weinsteuer gebeten werden. Der Aufschrei und das Veto Frankreichs ist vorprogrammiert. Die geplante Steuererhöhung bedarf der Einstimmigkeit, könnte somit noch scheitern. Vorerst.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen