© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    11/02 08. März 2002

 
WIRTSCHAFT
Der Kampf gegen IHK-Mitgliedschaft
Bernd-Thomas Ramb

Sie sind tapfer und unbeirrbar. Ihr Kampf gleicht dem von David gegen Goliath. Jede Niederlage macht sie stärker. Gemeint sind die IHK-Gegner, die erst als IHK-Kritiker und jetzt als IHK-Reformer firmieren - auf jeden Fall nicht mehr als IHK-Verweigerer auftreten wollen. Die vereinsmäßig verbundenen IHK-Verweigerer würden sich daher am liebsten in „Verband der kammerkritischen Unternehmer“ umtaufen, so ihr Vorsitzender Axel Pestel. An der kämpferischen Einstellung ändert dies jedoch wenig.

Gerade mußten die IHK-Kritiker mit ihrer Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft beim Bundesverfassungsgericht eine herbe Niederlage einstecken. Die Pflichtmitgliedschaft wurde als verfassungsgemäß eingestuft. Das Frohlocken des Deutschen Industrie- und Handelstages ob der Bestätigung seiner hoheitsrechtlichen Privilegien dürfte jedoch nur kurz andauern. Zumal noch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof läuft, der die Wettbewerbsverzerrung des deutschen Kammerwesens attestieren könnte. Vorsichtshalber haben die IHK-Gegner außerdem 40 neue Verfahren angestrengt. Da die Pflichtmitgliedschaft vorerst als direkte Zielgröße ausgefallen ist, richten sich die neuen Klagen gegen „Fehlverhalten einzelner Kammern“. Im Ergebnis wird auch hier das Ende der Zwangsmitgliedschaft angestrebt, nun aber auf Basis einer freiwilligen Entscheidung der Kammern. Ein Drittel der deutschen Unternehmer lehnt das Prinzip der IHK-Pflichtmitgliedschaft ab. Die Kammern selbst verstehen sich seit einigen Jahren zunehmend als Dienstleistungsbetriebe. Der juristische Rückzug auf Hoheitsrechte macht aber das neue Kammerverständnis unglaubwürdig. Schon aus diesem Grunde sollten die Kammern die Pflichtmitgliedschaft von sich aus abschaffen.


 
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