© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    12/02 15. März 2002

 
Die Botschaft blieb auf der Strecke
Katholische Kirche verläßt auf Weisung des Papstes die Schwangerenberatung
Hans Schön

Das Bistum Limburg muß auf Weisung von Papst Johannes Paul II. aus der Schwangerenberatung im Rahmen des staatlichen Systems um Paragraph 218 StGB aussteigen. Der örtliche Bischof Franz Kamphaus überläßt die Durchführung seinem Weihbischof. Das ist alles, was der Ortskirche an Freiraum bleibt. Verheerend daran ist vor allem, daß es die katholische Kirche auf ganzer Linie geschafft hat, daß niemand mehr über ihr Anliegen des Lebensschutzes spricht. Dies ist das eigentliche Öffentlichkeitsversagen dieser Kirche.

Das Anliegen der Kirche ist die klare Aussage, daß Leben nicht erst mit der Geburt beginnt und deswegen zu schützen ist. Die wiederholt geänderte Regelung der Paragraphen 218 ff. im Kapitel des Strafgesetzbuches über die Strafbarkeit von Tötungsdelikten läuft heute praktisch auf eine Fristenregelung mit vorangestellter Beratung heraus. Wer solche Scheine ausstellt, beteiligt sich an einer Regelung, die die vorgeburtliche Tötung von Kindern faktisch legalisiert - und legitimiert sie damit natürlich auch. Und aus dieser Beteiligung steigt die Kirche jetzt aus: Sie stellt keine Scheine mehr aus. Die Schwangerenberatung als Hilfsangebot aber bleibt bestehen.

Aber davon spricht niemand. Man hat jahrelang selbstzerfleischend diskutiert. Nur mit der Scheinausstellung erreiche man schwangere Frauen, war das Argument gegen den Ausstieg. Am Unrecht der Tötung dürfe man sich nicht beteiligen, kam von der Gegenseite. Im Widerstreit deutscher Katholiken untereinander und der Vorgaben Roms kam es dann zu einem Ausstieg in Raten. Die katholische Kirche ist nicht mit einem Paukenschlag und mit einer deutlichen Botschaft ausgestiegen (oder auch geblieben). Ihre Botschaft hätte am Ende der Diskussion lauten müssen: „Wir helfen und beraten jede Frau, jeden Mann, jede Familie, jedem Kind. Aber das geltende Recht ist Unrecht, da es das Gestaltungsrecht der Frau über das Lebensrecht des Kindes setzt. Dafür geben wir unseren Namen nicht her.“ Das hätte man in jede Fernsehkamera sprechen und jedem Reporter in den Block diktieren müssen.

Aber die Kernaussage der Kirche ist in der Öffentlichkeit nicht ankommen. Und sie konnte nicht ankommen, weil die katholische Kirche zwar ihren Streit ausgetragen, nicht aber ihre Botschaft vermittelt hat.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen