© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    19/02 03. Mai 2002

 
Meldungen

Trostlose Bilanzen rot-grüner Bildungspolitik

FREIBURG. Nach vier Jahren rot-grüner Hochschulpolitik schwankt die Stimmung in der Hochschullehrerschaft zwischen "Resignation, Depression, Wut und Zynismus". Damit kommentiert der Münchner Theologe Friedrich Wilhelm Graf die Lage an den Universitäten im Zeichen der Dienstrechtsreform Edelgard Bulmahns, die sie selbst als Jahrhundertreform angepriesen hat (Universitas, Nr. 670). Besonders bei den Geisteswissenschaftlern laufe die Einführung des "Juniorprofessors" und die zunehmende Abhängigkeit von "Drittmitteln" auf "Forschungsverhinderung" hinaus. Während Graf die hochschulpolitische Fixierung auf den Typ des "Wissenschaftsunternehmers" für verhängnisvoll hält, scheint dies für Konrad Schily, den Gründer der privaten Universität Witten/Herdecke, nur der Einstieg in die Totalprivatisierung des deutschen Bildungssystems zu sein (Herder Korrespondenz, Heft 4/02). Schlimmer könne es mit einem privat organisierten Bildungssystem jedenfalls nicht kommen: "Mehr Unsinn, als der Staat mit den Universitäten gemacht hat, kann den Hochschulen selbst überhaupt nicht einfallen."

 

Habermas als Hüter des religiösen Erbes

MÜNCHEN. Obwohl der Frankfurter Sozialphilosoph Jürgen Habermas nicht müde wird zu erklären, er sei "religiös unmusikalisch", glaubt Hans-Ludwig Ollig SJ den Prediger des herrschaftsfreien Diskurses "abendländisch"-christlich vereinnahmen zu können (Stimmen der Zeit, H. 4/02). Dabei bezieht sich Ollig vor allem auf die Rede über "Glauben und Wissen", die Habermas, im Spannungsfeld zwischen "Konflikt der Kulturen" und Gendebatte, im Oktober 2001 in der Paulskirche hielt. Auch dem Diskursdenker gehe es um die "Intuition unversehrter Intersubjektivität". Damit vertrage sich ein Biotechnizismus nicht, der in die Zufallskombinationen elterlicher Chromosomensätze eingreife. Habermas hüte insoweit das religiöse Erbe, wie seine Axiomatik mit den Prämissen der biblischen Schöpfungslehre übereinstimme: beide schlossen aus, daß ein Mensch einen anderen nach eigenem Belieben in seinem natürlichen Sein festlegen könne, ohne die Freiheit zu zerstören, die unter Ebenbürtigen herrsche.

 

Der Verfassungsschutz: Staatliche Geheimloge

BONN. "Kann man den Schutz der Demokratie und der Bürgerrechte einer staatlichen Geheimloge überlassen? Nein? Dann schaffe man den 'Verfassungsschutz' ab!", fordert der Politologe Heiner Busch in einem kleinen Beitrag für die linksliberalen Blätter für deutsche und internationale Politik (Heft 3/02). Heiner Busch argumentiert im Zusammenhang mit den Pannen im NPD-Verfahren mit der Natur der Sache: Der Spitzeleinsatz habe nun einmal eine eigene Dynamik. Daher ließen sich V-Leute weder rechtlich einhegen noch politisch kontrollieren.


 
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