© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    28/02 05. Juli 2002

 
Meldungen

Thronanwärter Leka I. wieder in Albanien

TIRANA. Der 63jährige Sohn des 1939 vertriebenen Königs Zogu, Leka Zogu, ist aus Südafrika nach Albanien zurückgekehrt. 500 Anhänger hatten sich letzten Freitag zu seiner Begrüßung am Tiranaer Flughafen eingefunden. Leka hatte sich 1997 vergeblich um die Wiederherstellung der Monarchie in Albanien bemüht. Nach der Niederlage seiner Royalisten-Partei "Legaliteti" bei der Volksabstimmung über die Staatsform hatte er das Land verlassen. Zu Ostern 1939, nach dem italienischen Überfall auf Albanien, hatten Lekas Eltern, König Zogu und die ungarische Gräfin Geraldine Apponyi, das Land drei Tage nach seiner Geburt verlassen. 1946 hatten die Kommunisten ein Gesetz über die Landesverweisung der Königsfamilie beschlossen. Nach dem Tod seines Vaters im französischen Exil hatte er sich 1961 als Leka I. in einem Pariser Hotel selbst zum "König der Albaner" gekrönt. Ahmed Zogu hatte 1928 als Staatschef die Republik abgeschafft und den Königstitel angenommen.

 

Migrationsreport mit sozialem Sprengstoff

WIEN. Der "Migrationsreport 2002" beinhalte gesellschaftspolitischen und sozialen Sprengstoff hinsichtlich der EU-Erweiterung, erklärte FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler letzten Montag. Europa müßte nach Studium dieses Reports schockiert und alarmiert sein. 1998 hätten sich 103.000 Zuwanderer aus Mittel- und Osteuropa in Österreich befunden. Nach der EU-Erweiterung 2005 prognostiziere man 239.982, für 2010 351.013 und für 2020 449.318 Personen. "Die Hauptzuwanderungsströme waren nicht Zuwanderer auf den Arbeitsmarkt, sondern Zuwanderer ins Sozialsystem", sagte Westenthaler. Der Report widerlege damit auch die immer wiederkehrende Behauptung der Grünen und Teilen der SPÖ, daß Zuwanderer für das Sozialsystem etwas brächten.

 

Kein Prozeß in Belgien gegen Ariel Scharon

BRÜSSEL. Israels Premier Ariel Scharon muß sich nicht wegen der Massaker in den palästinensischen Flüchtlingslagern Sabra und Chatila im Libanon vor der belgischen Justiz verantworten. Eine dahingehende Klage wies ein Brüsseler Gericht letzte Woche als unzulässig ab. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kann in Belgien nicht Anklage wegen Straftaten erhoben werden, die in anderen Ländern verübt worden sind, solange der mutmaßliche Täter nicht in Belgien gestellt wird. 28 Überlebende der Greuel von 1982 hatten gegen Scharon geklagt. Sie werfen dem damaligen Verteidigungsminister vor, die Ermordung Hunderter Palästinenser durch verbündete christlich-maronitische Milizen nicht verhindert zu haben. Bei dem Racheakt nach schweren Bombenanschlägen durch Palästinenser und Schiiten in Beirut wurden unter den Augen israelischer Soldaten zwischen 800 und 2.000 Menschen getötet. Scharon wurde von einer israelischen Untersuchungskommission für politisch verantwortlich erklärt und mußte 1983 als Verteidigungsminister unter Me-nachem Begin zurücktreten.

 

Schwur auf US-Fahne verfassungswidrig

WASHINGTON. Ein US-Bundesgericht hat den an vielen Schulen abgelegten "Treueschwur" auf die Fahne der USA als verfassungswidrig bezeichnet. Die Richter des Bundesberufungsgerichts in San Francisco urteilten, daß der Treueschwur mit den Worten "eine Nation unter Gott" die Trennung zwischen Kirche und Staat verletze. Präsident Bush kritisierte das Urteil: "Lächerlich" sei es, Gott aus der Pledge of Allegiance verbannen zu wollen, denn nichts sei stärker in den USA als der Glaube an den Allmächtigen. Der Schwur lautet: "Ich schwöre Treue auf die Fahne der Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik, für die sie steht, eine Nation unter Gott, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für jeden."


 
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