© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    29/02 12. Juli 2002

 
WIRTSCHAFT
Guter oder böser IWF?
Bernd-Thomas Ramb

Der Internationale Währungsfonds (IWF) schlägt ein In-solvenzrecht für Staaten vor, die durch ihre Verschuldung an den Rand der Handlungsfähigkeit geraten sind. Diese human klingende Idee deckt sich mit den Forderungen sozialromantischer Entwicklungshelfer, die als Gutmenschen unablässig den Schuldenerlaß für die armen Staaten fordern. Der IWF schlägt sich also auf die Seite der Guten. Und wenn nun das Washingtoner Institute of International Finance (IIF) dem IWF-Vorschlag eine Absage erteilt, zählt dieser Bankenverband automatisch zu den Bösen. Doch so einfach ist die Welt nicht gestrickt.

Das IIF argumentiert rein rechtlich: Der IWF als öffentliche Institution darf keine rechtsverbindliche Aussetzung des Schuldendienstes eines Krisenlandes gegenüber privaten Gläubigern festlegen. Das Verfahren würde in der Tat einer staatlichen Enteignung privaten Vermögens entsprechen. Wer wollte unter diesen Umständen einem Entwicklungs- oder Schwellenland da noch künftig Kredite gewähren. Gerade der IWF aber sollte sich mit derartigen Vorschlägen zurückhalten. Hat er doch im Falle Argentinien durch seine eigene Kreditgewährung die Lage nur verschlimmert und der Regierung die Möglichkeit genommen, unpopuläre Maßnahmen zur Behebung der Wirtschaftskrise zu ergreifen.

So konnte die Bevölkerung immer wieder Druck ausüben, einschneidende Reformschnitte zu unterlassen. Notfalls war ja immer der IWF eingesprungen. Diese Form der Erpreßbarkeit wird durch die Insolvenzmöglichkeit nur noch angeheizt. Kaum eine Regierung wird sich unter diesen Umständen zum verantwortlichen Umgang mit fremden Geldern bemüßigt fühlen. Wenn die Banken ein staatliches Insolvenzrecht ablehnen, sind sie letztlich die Guten und der IWF der Böse.


 
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