© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    30/02 19. Juli 2002


Rein - aber schnell
von Jörg Fischer

Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: Raus - und zwar schnell!". Das versprach Kanzlerkandidat Schröder Anfang 1998 in der Bild-Zeitung. Den Worten des Sozialdemokraten haben noch im selben Jahr Bayerns CSU-Innenminister Beckstein und die Münchner Ausländerbehörde eine Tat folgen lassen: Trotz publizistischem Trommelfeuers der Süddeutschen schoben sie den Serientäter Muhlis A. ("Mehmet") nach dem 62. Delikt in seine Heimat Türkei ab. Jetzt darf der nun 18jährige Kriminelle wieder nach Deutschland zurück. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG) letzten Dienstag. Minderjährige Ausländer dürften nur dann ausgewiesen werden, wenn sie "nicht unerhebliche" Straftaten serienmäßig begehen, mehrere "schwere" oder eine "besonders schwere" Straftat.

Die 1998 erfolgte Verurteilung zu einem Jahr Haft wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung reicht dem BVG nicht aus. "Die Bevölkerung hat für diese Nachsicht nicht das geringste Verständnis", kommentierte Beckstein das Urteil und sprach damit wohl Millionen von rechtschaffenden Deutschen und hier lebenden Ausländern aus dem Herzen. Doch nach dem neuen Zuwanderungsgesetz kommt eine Ausweisung sogar erst ab einer Strafe von drei Jahren in Betracht. Beckstein kündigte an, bei einem Unions-Wahlsieg diese Regelungen zurückzunehmen. Doch der potentielle Koalitionspartner FDP will am Zuwanderungsgesetz festhalten. Daher ist zu befürchten, daß Becksteins Versprechen - wie das von Schröder - wieder nur eine Wahlkampfluftblase bleibt.


 
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