© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/02 26. Juli / 02. August 2002

 
Handelt endlich!
Fall "Mehmet": Ausländische Serienstraftäter müssen abgeschoben werden
Hans-Peter Uhl

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom Dienstag vergangener Woche, daß der unter dem Pseudonym "Mehmet" bundesweit bekannt gewordene Jugendliche Muhlis A. trotz seiner Straftaten wieder nach Deutschland zurückkehren darf, zeigt, wie absurd unser Ausländerrecht ist. Der in München geborene Türke war 1998 als 14jähriger nach zahlreichen schweren Straftaten aus Deutschland ausgewiesen worden.

Mit dem Urteil wird uns die effektivste Möglichkeit genommen, gegen ausländische Straftäter vorzugehen. Denn die Gefahr, abgeschoben zu werden, hat eine viel höhere Abschreckungswirkung als Jugendstrafen. Dies belegt die gesunkene Kriminalitätsrate nach der Abschiebung von Mehmet, die als sogenannter "Mehmet-Effekt" in die Kriminalitätsstatistik der Stadt München einging. Deshalb war es ein Fehler, daß dieser Abschiebung keine weiteren folgten, weil nur dann die Abschreckungswirkung fortgedauert hätte.

Die zu erwartende baldige Rückkehr von Mehmet erfolgt auf Kosten des Steuerzahlers und gefährdet unsere Sicherheit. Beides ist für die deutsche Bevölkerung unzumutbar. Selbst der psychiatrische Gutachter gibt zu, daß das Risiko nicht auszuschließen ist, daß Mehmet wieder zuschlägt.

Er stellt außerdem fest, daß Mehmet weiter therapeutischer Hilfe und Betreuung bedarf. Auf jeden Fall müsse verhindert werden, daß Mehmet wieder mit den Eltern zusammenlebt und in seine alte Umgebung zurückkehrt. Angestrebt ist gerade keine Familienzusammenführung, sondern eine sozialpädagogische Rundumbetreuung bei gleichzeitiger Finanzierung der Wohnung auf Kosten des Steuerzahlers.

Ich habe damals als Kreisverwaltungsreferent von München nicht nur Mehmet, sondern auch dessen Vater und Mutter ausgewiesen. Denn die Schuld und Verantwortung für die fehlende Integration liegt vor allem bei den Eltern. Insofern war Mehmet immer Täter und Opfer zugleich.

Es ist völlig inakzeptabel, zu sagen, Integration ist Glückssache; wenn sich Ausländer nicht integrieren, dann haben wir in Deutschland eben Pech gehabt. Es muß spürbare Konsequenzen für diejenigen Ausländer geben, die sich nicht integrieren, sondern kriminalisieren. Insofern wirft uns dieses Mehmet-Urteil im Kampf gegen die Kriminalität ausländischer Jugendlicher weit zurück.

Der Selbstbehauptungswille des deutschen Staates muß wiederhergestellt werden. Der Staat muß seine Bürger vor krimineller Zuwanderung schützen können. Der Fall Mehmet zeigt: Er kann es nicht! Diese existenzielle Schwäche unseres Staates ist hochgefährlich: Es droht politischer Extremismus mit Staatsverdrossenheit und Ausländerfeindlichkeit, wenn wir nicht handeln. Das Ausländergesetz muß deshalb unverzüglich geändert werden. Wir müssen kriminelle Ausländer so weit wie möglich abschieben, weil wir mit den deutschen und den nicht abschiebbaren Kriminellen bereits überfordert sind.

Wir benötigen für kriminelle Jugendliche wieder geschlossene Erziehungsheime, die von der 68er Generation fälschlicherweise für pädagogisch überholt erklärt wurden. In diesen Heimen werden gefährdete Jugendliche unter fachkundiger Aufsicht erzogen und unterrichtet. Diese Einrichtungen sind sündhaft teuer, aber unumgänglich. Dies ist aber immer noch billiger, als tatenlos zuzusehen, wie gefährdete Jugendliche ihre kriminelle Karriere vollenden.

Als ich bereits vor fünf Jahren im Münchner Stadtrat die Einrichtung solcher Heime gefordert habe, ging ein Aufschrei durch die Reihen von Rot-Grün. Sie bezeichneten dies als eine "unmenschliche Erziehungsmethode aus dem vorletzten Jahrhundert". Mittlerweile muß auch Rot-Grün eingestehen, daß wir diese geschlossenen Erziehungsheime für wenige Intensivtäter benötigen.

Allerdings ist es der rot-grünen Stadtspitze in der Millionenstadt München bis heute nicht gelungen, auch nur ein einziges Haus zu finden, in dem man dieses Erziehungsheim einrichten könnte. Völlig falsch wäre es, diese Jugendlichen in normale Gefängnisse einzusperren, da sie dort noch den letzten kriminellen Schliff erhalten würden.

Für deutsche wie für ausländische Jugendliche brauchen wir einen runden Tisch, an dem sich Vertreter von Jugendamt, Sozialamt, Schule, Staatsanwaltschaft, Polizei und Ausländerbehörde treffen und für jeden einzelnen Fall ein gemeinsames Konzept erarbeiten. Dieser runde Tisch für jugendliche Serienstraftäter ist nötig, um die vergleichsweise kleine Zahl von Intensivtätern unter Kontrolle zu bringen.

Der Kampf gegen jugendliche Serienstraftäter muß mutig aufgenommen werden. Das heißt, ausländische Täter müssen nach Möglichkeit abgeschoben werden und die nicht abschiebbaren Täter müssen in geschlossene Heime kommen, wenn andere Erziehungsmethoden versagt haben. Hans-Peter Uhl

 

Dr. Hans-Peter Uhl, 57, ist Rechtsanwalt und seit 1998 CSU-Bundestagsabgeordneter. Davor war er zwölf Jahre Stadtrat und Kreisverwaltungsreferent in der Landeshauptstadt München.


 
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