© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/02 26. Juli / 02. August 2002

 
31 Parteien zur Bundestagswahl
Zulassung vorbehaltlich
(JF)

Der Bundeswahlausschuß hat am 12. Juli 2002 in Berlin insgesamt 31 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt. Die sechs Bundestagsparteien SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS sowie die Deutsche Volksunion (DVU, im Brandenburger Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten) und die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill-Partei, in der Hamburger Bürgerschaft mit 25 Abgeordneten vertreten) mußten am 18. Juli bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 22. September keine Unterstützungsunterschriften vorlegen, da diese acht Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten parlamentarisch vertreten sind. Da es die Schill-Partei in Sachsen-Anhalt nicht geschafft hat, eine Landesliste für die Bundestagswahl aufzustellen, ist die Partei nur in 15 von 16 Bundesländern wählbar.

Der Bundeswahlausschuß hat außerdem 23 weitere Vereinigungen für die 15. Bundestagswahl als Parteien anerkannt:

Es sind die Familien-Partei Deutschlands, die Tierschutzpartei, die NPD, die Grauen/Graue Panther, die Freiheitliche Partei Deutschlands, die Deutsche Soziale Union (DSU), die Spaßpartei für Deutschland, die Humanistische Partei (HP), die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Christliche Mitte/Für ein Deutschland nach Gottes Geboten (CM), die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Partei Bibeltreuer Christen (PBC), die Partei "Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland", die Bayernpartei (BP), die Deutsche Zentrumspartei / Älteste Partei Deutschlands -gegründet 1870 (Zentrum), die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BÜSO), die Partei "Alternative spirituelle Politik im neuen Zeitalter /Die Violetten, die Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen (PASS), die Feministische Partei (Die Frauen), die Republikaner (REP), die Partei für Renten-Gerechtigkeit und Familie (PRG) sowie die Partei "Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit (Aufbruch).

Über endgültige Zulassung der 23 Parteien entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. die Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2002. Alle Parteien mußten bis 18. Juli ihre Landeswahllisten einreichen.


 
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