© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    35/02 23. August 2002

 
Meldungen

Einbürgerung nur mit deutscher Sprache

KASSEL. Ausländer müssen für eine Einbürgerung in Deutschland auch schriftliche Sprachkenntnisse nachweisen können. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden. Die nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht verlangten ausreichenden Deutschkenntnisse umfaßten Wort und Schrift. Im konkreten Fall hatte ein 37jähriger Türke auf Einbürgerung geklagt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte seinen Antrag abgelehnt, weil er nicht in der Lage war, einen Zeitungsartikel zu lesen (AZ: 12 UE 1473/02). Bayerns Innenminister Günther Beckstein reagierte nach diesem Urteil mit der Forderung nach einheitlichen und verbindlich geregelten bundesweiten Vorgaben, wie die gesetzlich geforderten ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache objektiv festzustellen seien. Das Gericht hatte darauf abgestellt, daß jeder Einbürgerungsbewerber auch eine schriftliche Erklärung abgeben müsse, in der er sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt. Ohne ausreichendes Lese- und Schreibvermögen könne diese Erklärung aber nicht abgegeben werden.

 

Abschiebung gerät zum Politikum

DÜSSELDORF. Nachdem der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin die auf den Düsseldorfer Rheinwiesen gegen ihre Abschiebung nach Jugoslawien demonstrierenden Zigeuner aufgefordert hatte, ihre Protestaktion zu beenden, ist er nun selbst unter Beschuß geraten. Sowohl der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) als auch die Polizeiführung, die wegen ihrer zaghaften Vorgehensweise gegen die vorher mehrtägig auf einer Hauptverkehrsstraße protestierenden Roma von Erwin kritisiert wurden, fordern nun ein "Einlenken" des Oberbürgermeisters. Gleichzeitig will Büssow prüfen, ob Erwin das Versammlungsrecht mißachtet habe. Gegen den Oberbürgermeister hat der Regierungspräsident eine kommunalrechtliche Prüfung eingeleitet. Sie kann zu einer Rüge führen, im schlimmsten Fall auch zu einer Entfernung aus dem Amt.

 

Postengeschiebe fünf Wochen vor der Wahl

SCHWERIN. Eine Personalentscheidung von Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Martina Bunge (PDS) sorgt für Wirbel in Schwerin. Nur fünf Wochen vor der Wahl hat Bunge noch zwei neue Abteilungsleiter kommissarisch eingesetzt. Dabei ist von der PDS-Politikerin ein Erlaß der Staatskanzlei, nach dem in den letzten drei Monaten vor der Wahl keine hoch dotierten Posten mehr besetzt werden dürften, bewußt ignoriert worden. Der amtierende Staatssekretär und die Verwaltungschefs wurden bei der Entscheidung nicht mit eingebunden. Oppositionsführer Eckhardt Rehberg (CDU) sprach von einem "unglaublichen Vorgang". Die Regierung betreibe "Postenschacherei und Genossenfilz" und halte sich weder an gerichtliche noch an eigene haushaltsrechtliche Regelungen.


 
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