© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    37/02 06. September 2002

 
Kolumne
Nachgezogen
Heinrich Lummer

Gewiß soll man den Teufel nicht an die Wand malen. Der aber kommt manchmal auf ziemlich leisen Sohlen. Und nur wer das Gras wachsen hört, merkt es rechtzeitig. Das Gesetz über die sogenannte Homo-Ehe soll noch ergänzt werden durch einige Gleichstellungen mit der normalen Ehe. Wie immer: Zu den Auswirkungen des Eherechts gehört auch der sogenannte Familiennachzug. Wenn zum Beispiel ein Türke aus Berlin seine Frau nicht unter den vielen schönen Türkinnen in Berlin sucht, sondern sie aus der Türkei holt - und das tun mehr als 50 Prozent der in Berlin lebenden Türken -, dann hat die Frau ein Recht auf Zuzug nach Berlin. Dieser Familiennachzug bringt uns im Jahr mehr als 100.000 Zuzugsfälle.

Nun weiß man ja nicht, wieviele Homosexuelle ihre Partner im Ausland suchen werden. Aber hier droht ein neuer Zuzugstatbestand, wenn die gleichgeschlechtlichen Bündnisse zunehmend der Ehe gleichgestellt werden. Warum sollen sich Schwule und Lesben ihren Partner nicht im Ausland suchen, wenn er unter dem Schutz des Artikels 6 GG nachziehen kann? Und so wie es Scheinehen gab, um den Zuzug zu ermöglichen, könnte es demnächst Scheingemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner geben, die nur zum Zwecke der Zuzugsbegründungen geschaffen werden. Das kann Geld bringen und so wird Deutschland immer bunter, bis die Regenbogenfahne zur Regelbeflaggung wird. Da streitet man sich jahrelang um ein Gesetz, das die Zuwanderung einschränken soll und hier werden wahrscheinlich neue Türen geöffnet. Das sollte uns zu denken geben.

Der Familiennachzug wurde bei uns gerade deshalb hochgehalten, weil man den Schutz der Familie des Artikels 6 Grundgesetz in Ehren halten wollte. Deshalb hat sich auch keiner getraut, den Familiennachzug anzutasten, um die Zuzüge zu reduzieren. Dänemark ist gerade dabei, sich zu trauen. Und das ist auch gut so. Denn wieso muß ein in Deutschland lebender Ausländer seine Ehe in Deutschland vollziehen, wenn er sich den Partner im Ausland sucht?

Nachdem wir den Artikel 6 GG wegen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften von der einen Seite ausgehöhlt haben, können wir ihn nun getrost von der anderen Seite relativieren: Der Familiennachzug sollte kein Tabu mehr sein. In Deutschland lebende Ausländer, die ihren Partner im Ausland suchen, sollten auch dort ihren Wohnsitz nehmen. Die Begründung einer solchen Gemeinschaft - ob Ehe oder "Homo-Ehe" - sollte nicht automatisch ein Zuzugsrecht begründen.

 

Heinrich Lummer, Berliner Innensenator a. D., war bis 1998 Bundestagsabgeordneter der CDU.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen