© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    39/02 20. September 2002

 
UMWELT
Die Dose ist nicht totzukriegen
Volker Kempf

Vor wenigen Wochen hatte die Dosenlobby vor dem Bundes-verfassungsgericht gegen die Einführung eines Dosenpfandes geklagt. Die Klage wurde mangels Zuständigkeit abgewiesen. Die Karlsruher Richter erklärten aber, daß die Einführung eines Dosenpfandes ungeklärte juristische Fragen aufwerfe. So schöpfte die Dosenlobby Hoffnung. Und siehe da: In Nordrhein-Westfalen stellt das Verwaltungsgericht nun fest: Ein so weitgehender Eingriff hätte vom Bundestag geregelt und nicht nur per Verordnung der Bundesregierung festgeschrieben werden dürfen. Jürgen Trittin gibt sich trotzig. Er erklärt, NRW sei nicht Deutschland, so daß das Dosenpfand auch unter Auslassung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes eingeführt werde.

Ob das so einfach geht, darf bezweifelt werden, zumal ein negatives Urteil in Sachen Dosenpfand zum Vorbild für weitere Urteile in anderen Ländern herangezogen werden könnte. CSU-Chef Edmund Stoiber, im Gegensatz zur CDU ein ausgewiesener Freund mittelständischer Bierbrauer und ihrer Dosenpfandbegeisterung, geriet ins Wanken. Er will als Kanzler im Herbst einen runden Tisch einberufen, um an einer Lösung zu feilen, die die Mehrwegquote bei den Getränkeverpackungen wieder in die Höhe treiben soll. Denn die Mehrwegquote befindet sich seit 1993 in einem freien Fall, weshalb eine Klausel zur Einführung eines Dosenpfandes ab Januar 2003 greifen soll. So dreht sich die Diskussion allmählich im Kreis. Diskutiert werden darf noch viel und Joschka Fischer im Bundestag hämisch von "Stoiber und die Dose" sprechen. Doch wer zuletzt lacht und ob letztlich überhaupt noch jemand lacht, das wird sich in Sachen Dosenpfand erst nach dem 22. September zeigen.


 
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