© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    43/02 18. Oktober 2002

 
WIRTSCHAFT
Meinungsbildung mit Zwangsgeldern
Bernd-Thomas Ramb

In knapp zehn Jahren sind die staatlich erzwungenen Gebühreneinnahmen für Rundfunk und Fernsehen um mehr als 50 Prozent gestiegen. Während 1992 das Aufkommen aus der Rundfunksteuer 4,23 Milliarden Euro betrug, wird dieser Betrag in diesem Jahr auf 6,66 Milliarden Euro anwachsen. Auf den Privathaushalt bezogen hat sich der Zwangsbeitrag zur staatlich organisierten Volksbildung und -belustigung von 1988 bis heute fast verdoppelt: Damals 8,49 Euro, jetzt 16,15 Euro pro Monat. Dafür wird der Rundfunk- und Fernsehkonsument nun nicht länger nur mit ARD, ZDF und den Regionalsendern beglückt. Die sogenannten Spartenkanäle arte, Phoenix, 3sat, BR-alpha und andere nehmen teil am vagen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten, "rundum gut zu unterhalten und informieren".

Schon seit längerer Zeit stehen die staatlichen Rundfunkanstalten nicht nur wegen der Rundfunkgebühr als Zwangsabgabe, sondern zunehmend auch wegen ihrer Auffassung von Art und Umfang des Staatsauftrages im Kreuzfeuer der Kritik. Seit dem Aufkommen der privaten Rundfunk- und vor allem Fernsehfirmen verstehen sie sich mehr und mehr als Konkurrenten der Neuen. In diesem Wettbewerb um das bessere Unterhaltungsprogramm, das an Zuschauerquoten gemessen wird, gerät der ureigene Auftrag, die Bevölkerung umfassend und neutral zu informieren zunehmend in den Hintergrund. Das Argument, damit würden keine hohen Einschaltquoten erzielt, ist unmaßgeblich. Rechtlich noch bedenklicher ist die Beteiligung der Staatsrundfunkanstalten an Internetangeboten oder gar der ZDF-Plan, einen Vergnügungspark zu errichten. Damit entfällt die Begründung einer staatlichen Zwangsabgabe vollends.


 
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