© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    44/02 25. Oktober 2002

 
Meldungen

Muslime erfreut über Kopftuchurteil

BERLIN. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, das der Klage einer muslimischen Verkäuferin gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen des Tragens eines Kopftuches stattgegeben hat. Das Urteil erweitere "die Entfaltungsmöglichkeiten muslimischer Frauen" und gebe ihnen "Sicherheit im Berufsleben", so der Vorsitzende des ZMD, Nadeem Elyas Eschweiler. Laut Eschweiler gehöre das Kopftuch in Deutschland "längst zum Alltag". "Die Akzeptanz und der Respekt gegenüber anderen Lebensweisen überwiegen bei unseren nichtmuslimischen Mitbürgern und erteilen jedem, der das Kopftuch als Mittel der Provokation abtut, eine deutliche Absage", so Eschweiler weiter. Das Urteil setze ein Zeichen und verhindere, daß das Kopftuch zum Anlaß für Benachteiligung und Ausgrenzung instrumentalisiert werde.

 

Stolpe will nun doch Mandat zurückgeben

POTSDAM. Brandenburgs früherer Ministerpräsident und designierte Bundesminister Manfred Stolpe soll nun doch sein Landtagsmandat in Brandenburg abgeben. Noch vor wenigen Tagen erklärte Stolpe, er wolle trotz seiner Berufung in das Bundeskabinett Gerhard Schröders Landtagsabgeordnter in Brandenburg bleiben. Er verspreche sich davon, die Lausitz und ihre Bewohner besser vertreten zu können. "Die sind ziemlich gebeutelt. Die haben ziemliche Einbrüche. Um die muß man sich kümmern" so Stolpe. Inzwischen soll Stolpe allerdings überlegen, sein Landtagsmandat zurückzugeben. CDU-Landeschef Jörg Schönbohm sowie der parlamentarische Geschäftsführer der PDS, Heinz Vietze rieten Stolpe dringend zur Aufgabe seines Landtagsmandats. Als Stolpes Nachfolgerin wird Britta Stark gehandelt. Die 39jährige Innenexpertin der SPD ist zur Zeit an der Fachhochschule der Polizei in Basdorf tätig.

 

Karlsruhe prüft Zuwanderungsgesetz

KARLSRUHE. Sieben Monate nach den historisch einmaligen Szenen im Bundesrat kommt der Streit um das Zuwanderungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter sollen prüfen, ob der damalige Bundesratspräsident und regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit, das geteilte Votum des Landes Brandenburg als Zustimmung werten durfte. Die Brandenburger Koalitionspartner SPD und CDU konnten sich im Vorfeld nicht auf ein einheitliches Votum einigen. In der Sitzung stimmten zunächst Landessozialminister Alwin Ziel (SPD) mit "Ja" und CDU-Minister Jörg Schönbohm mit "Nein". Auf Nachfrage von Bundesratspräsident Klaus Wowereit erklärte dann Ministerpräsident Manfred Stolpe, das Land stimme dem Gesetz zu. Wowereit wertete die Stimme Brandenburgs daraufhin als "Ja". Die unionsgeführten Länder wollten diese Wertung nicht akzeptieren und zogen im Juli vor das Bundesverfassungsgericht.


 
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