© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    44/02 25. Oktober 2002

 
Manfred Brunner auf Bewährung verurteilt
Hans-Peter Rissmann

Wie erst jetzt durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) bekannt geworden ist, wurde der einstige Gründer und Vorsitzende des Bundes Freier Bürger (BFB), Manfred Brunner, im August per Strafbefehl wegen versuchter Schenkungssteuerhinterziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt.

Der einstige bayerische Landesvorsitzende der FDP war 1989 Kabinettschef des EG-Kommissars Martin Bangemann geworden und 1992 auf Betreiben Kohls aus dem Amt entlassen worden, weil er die geplante Währungsunion als falsch angegriffen hatte. Laut SZ war Brunner seit seiner Entlassung 1992 in großem Umfang von dem Milliardär August von Finck persönlich unterstützt worden. Die von der SZ genannte Summe von 8,5 Millionen DM dementierte Brunner gegenüber der JF allerdings. Er habe als Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen 2,2 Millionen DM Honorare und 3,5 Millionen DM sonstige Zuwendungen erhalten. Strittig ist, ob es sich bei den "sonstigen Zuwendungen" um ein Darlehen oder eine Schenkung handelt. Brunner hat sich nach eigenen Angaben gezwungen gesehen, das Geld in bar entgegenzunehmen, da Finck inkognito bleiben und ihn persönlich habe stärken wollen.

Brunner, der sich privat für die politische Arbeit hoch verschuldet hat, erklärte, gegenüber dem Finanzamt stets alle Zahlen offengelegt zu haben. Er sei verurteilt worden, weil er eine geforderte Schenkungssteuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist nach Aufforderung durch das Finanzamt unterschrieben habe. Den Strafbefehl habe er überhaupt nur deshalb akzeptiert, weil er sich und August von Finck eine öffentliche Auseinandersetzung habe ersparen wollen. Wenn er gewußt hätte, daß der Sachverhalt durch Dritte an die Süddeutsche Zeitung gegeben werde, hätte der den Strafbefehl nicht akzeptiert und es wäre zum Rechtsstreit gekommen, so Brunner.


 
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