© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/02 29. November 2002 |
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Aufgeschnappt Richtig diskriminiert Matthias Bäkermann Im bayerischen Regensburg hat der Betreiber einer telefonischen Kundenbetreuung beim Arbeitsamt eine Stellenanzeige geschaltet, um einen geeigneten Telefonisten anzuwerben. Dabei wies der Unternehmer allerdings darauf hin, daß "Bewerber aus den neuen Bundesländern" keine Chance in seiner Firma haben würden. Nach örtlichen Protesten ist der Zusatz mittlerweile gestrichen worden. Der Arbeitgeber wies sogar die Darstellung des Arbeitsamtes zurück, wonach er ausdrücklich "Ossis" von der Bewerbung ausschließen wollte, lediglich dialektfreie Artikulation sei erwünscht gewesen - bei allen Niederbayern der Umgebung bekanntermaßen Standardvoraussetzung. Die Industrie- und Handelskammer in Regensburg hält die Bewerbung für "rechtlich nicht angreifbar", da "Ossis" gesetzlich nicht vor Diskriminierung geschützt seien. Strafbar wäre eine Einschränkung im Anforderungsprofil nur bei Schwerbehinderten, Ausländern, Frauen oder Minderheiten gewesen. |