© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    52/02 20. Dezember 2002 / 01/03 27. Dezember 2002


In der Klemme
von Klaus Hammel

Nach den Diskussionen um Patriotraketen, Transport- oder Spürpanzer wird aus der aktuellen Auseinandersetzung um den Einsatz der AWACS-Flugzeuge deutlich: Nicht vom Bruch eines Wahlversprechens sollte die Rede sein. Angesichts der gegebenen Bedingungen und Zwänge war die Versicherung von Rot-Grün, sich an einem Krieg gegen den Irak nicht zu beteiligen, eine Täuschung des Wählers von Anfang an.

Die AWACS-Flugzeuge fliegen mit einer multinationalen Besatzung (darunter zu einem erheblichen Anteil Deutsche), sie sind bereits im Frieden der Nato-Befehlskette unterstellt. Im Rahmen ihrer elektronischen Aufklärung liefern sie Zieldaten, die sowohl für die Abwehr gegnerischer Angriffe als auch zur angriffsweisen Bekämpfung von Zielen durch Jagdbomber verwendet werden.

Sollten sich die USA zu einem Angriff gegen den Irak ohne eine Abstützung auf die UN entschließen, so wäre eine deutsche Beteiligung daran eine Angriffshandlung, die nach Artikel 26 Grundgesetz verboten ist. Selbst die Benutzung von US-Basen in Deutschland oder die Gewährung von Überflugrechten wäre in diesem Falle rechtlich in Frage zu stellen, da verbündeten Streitkräften in Deutschland entsprechende Rechte nur auf Grund des Nato-Truppenstatuts, also zu Bündniszwecken, eingeräumt werden. Aus der rechtlichen Klemme wäre die Bundesregierung nur beim Vollzug einer UN-Resolution. Aber dies macht die Wählertäuschung nicht ungeschehen.


 
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