© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    10/03 28. Februar 2003

 
PRO&CONTRA
Lohnsteuerkarten vollkommen elektronisieren?
Klaus Klein / Harald Hafer

Es geht grundsätzlich darum, daß eine papierlose Bearbeitung einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen System darstellt. Die elektronische Lohnsteuerkarte hat erstens mit der Gemeinde zu tun. Die Gemeinde muß nach wie vor das Register mit dem Familienstand und den ganzen Personen, die bei ihr wohnhaft sind, bewahren und pflegen. Aber sie hat für die Errichtung der Lohnsteuerkarte keinen Papieraufwand, keinen Versandaufwand und kein Porto mehr zu tragen. Sie muß lediglich wissen, wer der Arbeitgeber ist.

Der zweite von der Lohnsteuerkarte Berührte ist das Unternehmen. Es läßt in der Regel seine Lohnabrechnung durch einen Steuerberater anfertigen. Wenn es das nicht macht, bringt die elektronische Lohnsteuerkarte überhaupt keinen Vorteil - es bringt im Gegenteil große Schwierigkeiten, da das Unternehmen nicht weiß, was es damit anfangen soll.

Wenn aber - wie in der überwältigenden Mehrzahl - die Lohnabrechnung durch einen Steuerberater gemacht wird, erhält dieser die Karte elektronisch und hat also auch keinen Papierkram. Er macht die Lohnabrechnungen mit Elektronischer Datenverarbeitung und überträgt sie schon heute in der Regel elektronisch an das Finanzamt und die Sozialabrechnungen an die Sozialkassen.

Das Thema Datenmißbrauch ist ein Problem, das ich nicht so kritisch sehe. Auf der elektronischen Karte stehen dieselben Daten wie auf der papiernen. Falls diese gestohlen wurde, weiß jeder, wann der Betreffende geboren wurde und welche Religionszugehörigkeit er hat. Das läßt sich eventuell mit der elektronischen sogar wirksamer vermeiden. Das einzige Problem, das im Raume stünde, wäre, daß der Steuerberater des alten Arbeitnehmers immer den neuen Arbeitgeber kennt, wenn der Angestellte das Beschäftigungsverhältnis wechselt. Da gibt es aber so viele Steuergeheimnisvorschriften, daß dieses auch darunter fallen würde.

 

Dr. Klaus Klein ist Vorstandsvorsitzender des saarländischen Landesverbandes des Bundes der Steuerzahler (BdSt).

 

 

Es sind sich im wesentlichen alle einig, daß die ausufernde Bürokratie in Deutschland eingedämmt werden muß. Unnötige bürokratische Abläufe müssen beseitigt werden, um effiziente Strukturen zu schaffen. Das gilt prinzipiell natürlich auch für die Besteuerung und das Besteuerungsverfahren. Das bedeutet aber um so mehr, daß bei jeder vorgeschlagenen Maßnahme die Frage gestellt werden muß, ob denn unterm Strich dadurch Bürokratie abgebaut und mehr Effizienz geschaffen wird.

Was die Vorschläge zur Abschaffung der Lohnsteuerkarte anbelangt, habe ich da meine Zweifel. Bisher gibt es eine Lohnsteuerkarte . Bei Abschaffung der Steuerkarte müssen die Arbeitnehmer mit mehreren Bescheinigungen hantieren, die sie vom Arbeitgeber bzw. vom Finanzamt zugeschickt bekommen. Erfahrungsgemäß ist eine solche "Belegwirtschaft" aufwendig und nicht unproblematisch. Ob das zu weniger Bürokratie führt, ist in der Tat fraglich.

Hinzu kommt, daß die Abschaffung der Lohnsteuerkarte auch für die Behörden nicht unbedingt von Vorteil sein muß. Zwar sind die Gemeinden künftig von der Pflicht befreit, die Lohnsteuerkarten auszustellen. Dafür muß aber das Finanzamt entsprechende Bescheinigungen ausstellen und sie dem Arbeitgeber zusenden. Diese Bescheinigungen stellen dann die Grundlage für den Lohnsteuerabzug dar. Der Verwaltungsaufwand scheint mir hier im Endeffekt eher größer zu sein als vorher.

Allerdings gibt es hinsichtlich der Automatisierung des Besteuerungsverfahrens auch Fortschritte. So ist "Elster", die von der Finanzverwaltung entwickelte elektronische Steuererklärung aus den Kinderschuhen herausgewachsen. Durch die elektronische Übertragung der Daten werden Übernahmefehler vermieden und der Zeitraum zwischen der Abgabe und der Bescheiderteilung wird verkürzt.

 

Harald Hafer ist Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).


 
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