© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    10/03 28. Februar 2003

 
Wer beißen will, muß zahlen
Gesundheitsreform: Zahnmedizin soll aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversichung gestrichen werden
Jens Jessen

Im Gesundheitswesen haben Reformen eine lange Geschichte. 1977 wurde das Krankenversicherungskostendämpfungs-Gesetz auf den Weg gebracht. Diesem Gesetz folgten noch viele andere nach, die sich in der Graphik dadurch niederschlagen, daß der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung nach Inkrafttreten des jeweiligen Struktur-, Reform- oder Kostendämpfungsgesetzes unversehens kurzfristig nicht steigt, sondern ab und zu sogar fällt (die Jahre 1977, 1984, 1989, 1993 und 1997 sind dafür die besten Beispiele). Es handelt sich dabei immer um Beruhigungsphasen, die die steigende Beitragssätze kurzfristig unterbrechen.

Das letzte Kostendämpfungsgesetz tarnte der Gesetzgeber als Gesundheitsreformgesetz. Es trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Das Beitragssatzsicherungsgesetz aus dem Jahr 2002 wurde als sogenanntes Vorschaltgesetz verkauft, das den Weg für ein im Jahr 2003 oder 2004 folgendes Jahrhundertgesetz ebnen soll. Um eine grundlegende Strukturreform im Gesundheitswesen durchführen zu können, sollte zumindest an der Beitragssatzfront Ruhe einkehren. Das ist nicht gelungen. Die Beitragssätze sind gestiegen, obwohl einzelne Marktteilnehmer willkürlich in ihren Einnahmen beschnitten wurden. Die Effekte und Folgewirkungen der willkürlichen Einnahmenbeschneidungen und Nullrunden bei den Leistungsanbietern wurden wieder einmal nicht bedacht. Mit den Ärzten wurde jene Berufsgruppe getroffen, die schon in den letzten Jahren reale Einkommenseinbußen hinnehmen mußte. Die Nullrunde in den Krankenhäusern zementiert bestehende Strukturen und belohnt ineffiziente Einrichtungen. Sie können noch Effizienzreserven mobilisieren, was den effizienten Krankenhäusern nicht mehr möglich ist.

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist an einem Punkt angekommen, der nach einer großen Kooperation wie 1992 ruft. Damals erarbeiteten CDU und SPD in Lahnstein gemeinsam das Gesundheitstrukturgesetz, das 1993 in Kraft trat. Trotz geballten Sachverstandes kam es nur zu einem kleinen Beitragssatzrückgang. Schon 1994 stieg der Beitragssatz stärker als zuvor. Zur Vorbereitung der Kooperation werfen die Sozialpolitiker der großen Parteien mit Einzelvorschlägen um sich. Ein in sich schlüssiges Konzept ist nicht zu erkennen.

Der neueste Vorschlag kommt von der CDU. Die Berliner Zeitung meldete am 5. Februar 2003, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz habe Zahnbehandlung und Zahnersatz abgesprochen, ein unkalkulierbares Lebensrisiko zu sein. Daraus zog sie mit ihrem Kollegen Andreas Storm den Schluß, die gesetzlichen Krankenkassen sollten nicht mehr für die Behandlung und Zahnersatz aufkommen.

Tatsächlich hat der damalige Gesundheitsminister Seehofer im 2. GKV-Neuordnungsgesetz von 1997 etwas Ähnliches getan. Allerdings nur für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren wurden. Alle unter Achtzehnjährigen waren für rund zwei Jahre von dieser Regelung betroffen. Allerdings muß der Vollständigkeit halber gesagt werden, daß eine Versorgung auf Grund eines Unfalls ebenso gewährleistet war wie bei einer schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems oder einer schweren Allgemeinerkrankung bzw. ihrer Folgen.

Nach dem Machtwechsel im September 1998 war es mit diesem Passus im 2. GKV-Neuordnungsgesetz vorbei. Alle die Versicherten belastenden Maßnahmen der schwarz-gelben Koalition wurden von der neuen Regierung kassiert. Die Folge waren steigende Beitragssätze.

Der neue Vorschlag der CDU wurde vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in seinem neuesten Gutachten 2002/2003 vorgedacht. Der SVR fordert einen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der ein für alle Kassen verbindlicher Grundkatalog sein sollte. Er müßte weniger umfassend sein als der derzeit gültige. Das Leistungsspektrum habe sich am Krankheitsbezug sowie medizinischen und ökonomischen Kriterien zu orientieren. Gesundheitsleistungen ohne unmittelbaren Bezug zu einer Krankheit gehörten nicht in den Leistungskatalog. Anhand dieses Kriteriums zählt der SVR ein Bündel von Leistungen auf, die nicht die GKV belasten sollten. "Eine fiskalisch durchaus relevante Position ist - wie das Schweizer Beispiel zeigt - der in sehr hohem Maße prophylaxeabhängige Zahnersatz. Eine Herausnahme der Leistungen für Zahnersatz aus den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung würde zu jährlichen Einsparungen von 3,5 Milliarden Euro führen, dies entspräche 0,4 Beitragssatzpunkten."

Berechnungen einer großen deutschen Versicherung sind zu dem Ergebnis gekommen, daß für eine nicht obligatorische private Zahnersatzversicherung für eine 30 Jahre alte Frau eine Prämie von 18 Euro und für einen gleichaltrigen Mann von 14 Euro pro Monat notwendig wäre. Nicht gesagt wird dabei, daß die private Zahnersatzversicherung mehr kostet als durch die Senkung des Beitragssatzes gespart wird. Beläuft sich der Beitragssatz auf 14,5 Prozent und das Einkommen auf 3.450 Euro, so zahlt die Versicherte (30 Jahre alt) aus eigener Tasche an die Krankenversicherung 250,13 Euro (der Arbeitgeber schießt den gleichen Betrag zu). Beträgt der Beitragssatz nach Ausschluß des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der Kassen noch 14,1 Prozent, sinkt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers auf 243,23 Euro. Der Versicherte spart 6,90 Euro pro Monat. Das gilt auch für den Arbeitgeber. Er hat aber für die Zahnersatzversicherung zu zahlen. Je niedriger das Gehalt des Versicherten ist, desto höher ist die zusätzliche Belastung. Wenn dieser Vorschlag in das Gesundheitsreformgesetz einfließen würde, wäre das ein weiterer - großer - Schritt auf dem Weg zur Verabschiedung von der solidarischen Krankenversicherung.

Karikatur auf den Quacksalber Dr. Eisenbart (Lithographie um 1840): Zu solchen Behandlungsmethoden sollte es bei aller Reformbedürftigkeit des Gesundheitswesens nicht mehr kommen


 
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