© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    11/03 07. März 2003

 
Oligarchie am Ende
Irak-Konflikt: Die Uno befindet sich in einem unauflösbaren Dilemma
Josef Schüßlburner

Es scheint entschieden: Die Angloamerikaner werden gen Bagdad marschieren. Am besten mit Genehmigung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wenn dieser allerdings dagegen stimmt, wozu bereits das "Veto" eines der opponierenden ständigen Mitglieder ausreicht, wird die Uno gerade von dem Staat für "irrelevant" erklärt, dessen wesentliches außenpolitisches Herrschaftsinstrument sie darstellt. Allerdings ist festzuhalten: Die Uno hat ihren eigentlichen Zweck noch nie erreicht, nämlich den Krieg abzuschaffen und die internationale Gewaltanwendung auch im Sinne einer internationalen "Ordnung" nach einheitlichen Kriterien zu regeln. Dieser Konzeption von Anbeginn der Antagonismus des Kalten Krieges entgegengestanden. Die Uno konnte deshalb nur ein System privilegierter Staaten schaffen, denen die Kriegsführung im Ergebnis erlaubt ist, während allen anderen der Krieg verboten ist.

Die Uno reflektiert ein grundlegendes und wohl auch unauflösbares Konstitutionsproblem der Völkerrechtsordnung: Als System souveräner Gebilde bleibt diese Ordnung ein System des Selbsthilferechts, das so verfährt wie eine Zivilrechtsordnung funktionieren würde, bei der es keine staatlichen Gerichte und Vollstreckungsbehörden gäbe. Damit bleibt Krieg (Selbstvollstreckung) ein notwendiger Bestandteil der internationalen Ordnung, so wie eben die Zwangsvollstreckung Teil einer funktionierenden Zivilrechtsordnung ist. Die Abschaffung des Krieges als anerkanntes Rechtsinstitut impliziert eine Tendenz zur Abschaffung des souveränen Staates, der allerdings Voraussetzung dessen ist, was als Demokratie bekannt ist.

Theoretisch kann die Abschaffung des Krieges, eigentlicher Zweck der Uno , nur erreicht werden, indem man die internationale Ordnung in ein System überführt, das den von internationalistischen Ideologen verhaßten Nationalstaat weltweit nachahmt. Da ein derartiger Weltstaat entsprechend der neuzeitlichen Legitimationsmuster nur auf "one-man-one-vote" begründet sein könnte, wird er sich nicht einstellen, weil dies bedeuten würde, daß in einem entsprechenden Weltparlament die US-Politiker an der Fünf-Prozent- Klausel nach bundesdeutschem Demokratiemuster scheitern könnten. Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses wäre die weltweite Umverteilung, die zur weltweiten Verarmung führen dürfte.

Der Ausweg aus diesem letztlich aufgrund des Eigenanspruches in die Welt gesetzten Dilemmas besteht dann in der Oligarchie des UN-Sicherheitsrats mit privilegierten Staaten, deren 5er-Zahl an die Pentarchie des Systems des europäischen Gleichgewichts gemahnt. Diesen Staaten ist der Krieg im Interesse einer doch sehr fiktiven Weltordnung mit meist ad-hoc ausgerufenen "Werten" effektiv erlaubt: denn entweder segnet ihn "die Uno" ab oder sie tut dies eben nicht, womit er aber formal nicht rechtswidrig wird, weil etwa die USA gegen eine Verurteilung ihres Krieges ihr "Veto" im Sicherheitsrat einlegen und sich weigern würden, etwa den Internationalen Gerichtshof oder gar den Internationalen Strafgerichtshof über die Rechtswidrigkeit befinden zu lassen.

Das Dilemma der UN-Weltoligarchie besteht wiederum in der Frage der Anpassung an die geänderten Umstände. Die Uno schreibt nämlich das Ergebnis des Zweiten Weltkrieges und die Position der Kolonialmächte Großbritannien und Frankreich fest, so als hätte es weder den Untergang der Sowjetunion noch die Auflösung der Kolonialherrschaft gegeben. Ist das so festgeschriebene Herrschaftssystem wirklich noch legitim? Und sind die von ihm vertretenen Herrschaftsansprüche akzeptabel? Da offensichtlich die Weltoligarchie die Lösung des Problems der internationalen Ordnung darstellt, sofern man nicht gleich Chinesen und Indern die Weltherrschaft zu übertragen bereit ist, bedürfte es bei Beibehaltung der Uno zumindest einer anderen Zusammensetzung des Sicherheitsrats. Selbstverständlich müßte Indien ständiges Mitglied werden, während wohl Frankreich diesen Status verlieren sollte: Als Lösung könnte sich hier - in Verbindung mit der Frage einer "europäischen Verfassung", die diesen Begriff verdient - eine Europäisierung des Atomwaffenpotentials Frankreichs und Großbritanniens und eben der Vetostellung dieser Staaten im UN-Sicherheitsrat ergeben, womit dann auch das Problem einer deutschen Mitwirkung an der privilegierten Weltstellung gelöst würde. Den Sitz Großbritanniens könnte man dann an Japan abtreten, das sich als Hauptzahler ebenfalls für eine Privilegierung qualifiziert.

Da allerdings eine derartige machtpolitische Anpassung der Weltoligarchie nicht freiwillig erfolgen wird, dürfte sich in der Tat die Anpassung auf dem Wege einer zunehmenden Erosion des UN-Systems einstellen, das in seiner Irrelevanz enden könnte. Die förmliche Auflösung der Uno werden allerdings die USA zu verhindern wissen, weil eben "die Uno" ihre Kriege in der einen oder anderen Weise absichert und zudem das amerikanische Verfassungssystem zugunsten des Präsidenten verschiebt: Im UN-Zeitalter haben nämlich US-Präsidenten ohne die eigentlich dem Kongreß zustehende Kriegserklärung Kriege geführt. 

Josef Schüßlburner ist Jurist. Von 1987 bis 1989 arbeitete er im Sekretariat der Uno in New York, Referat für Völkerrechtskodifikation.


 
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