© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    11/03 07. März 2003

 
Verkaufen, vermieten, verschulden
Öffentliche Haushalte: Mit fragwürdigen Verzweiflungstaten kaschieren bankrotte Kommunen ihre Überschuldung
Bernd-Thomas Ramb

Die Situation vieler deutscher Kommunen ist verzweifelt. Stadtkämmerer und Gemeinderechner wissen nicht mehr, wie sie die Haushaltslöcher ihrer Verwaltungen stopfen sollen. Von Neuinvestitionen wird kaum noch gesprochen und vielfach fallen die Ersatzinvestitionen oder Reparaturvorhaben buchstäblich ins Wasser, wenn marode Dächer kommunaler Gebäude nicht mehr instand gesetzt werden können.

Das zur Zeit angeplante Milliardenförderprogramm der Bundesregierung zur Ankurbelung kommunaler Investitionsvorhaben wird, wie es momentan aussieht, die ärmsten der verarmten Gemeinden überhaupt nicht erreichen, weil diese die erforderlichen Eigenbeteiligungen nicht aufbringen können. Und wenn, was nutzt die neugebaute Schule, Turnhalle oder Feuerwehrstützpunktzentrale, wenn die Folgekosten nicht abgesichert sind und dem späteren Erhaltungsaufwand eine immer geringere Deckung durch verminderte kommunale Steuereinnahmen entgegensteht.

Genau aus diesem Grunde sind zahlreiche Kommunen in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, sich von dem Besitz hochwertiger und in der Regel ebenso hoch verschuldeter Gebäude und Einrichtungen zu befreien oder sie für mehr oder weniger legale Finanztricks zu aktivieren. "PPP", "CBL" und "SLB" heißen die geheimnisvollen Abkürzungen, mit denen die Finanzmagier in Städten und Gemeinden agieren und sie stehen allesamt für englische Begriffe der New Economy in der New Governmental Policy, um im Jargon zu bleiben. Die Abkürzung PPP steht für "Public Private Partnership". Bei der öffentlich-privaten Partnerschaft - es geht also auch auf Deutsch - wird im Prinzip öffentliches Eigentum in privaten Besitz übertragen oder von vornherein im privaten Bereich gebildet und anschließend von den kommunalen Einrichtungen angemietet oder gegen Gebühren genutzt.

So könnte beispielsweise eine private Betreibergesellschaft nach Maßgabe und auf dem Grundbesitz einer Gemeinde, eines Landkreises oder eines Bundeslandes eine Straße bauen und für die Nutzung Gebühren einziehen. Oder es könnten - wie der Essener Hochtief-Konzern bereits angeboten hat - Schulgebäude gebaut und an die kommunalen Schulträger vermietet werden. Noch weiter, nämlich unter Einbeziehung von Personal- und Unterhaltungskosten, geht der Vorschlag, private Gefängnisse zu errichten und dann den Justizvollzugsbehörden über die genutzten Plätze quasi Hotelrechnungen auszustellen.

Bei neu zu bauenden Projekten liegt der Vorteil dieser Verfahrensweise vor allem in den geringeren Baukosten. Ein Bauträger, der 100 Schulen im Jahr errichtet, kann dies je Schule günstiger vollziehen, als eine einzelne Gemeinde, die nach 40 Jahren wieder einmal ein neues Schulgebäude benötigt und allein für die Planung und die Baubetreuung erhebliche Personal- und Sachkosten aufwenden muß. Zudem sind private Bauherren weniger auf die Einhaltung öffentlicher Vergabevorschriften angewiesen, vor allem wenn es sich um ausländische oder nicht ortsansässige Firmen handelt.

Sogar die Verführung zur Korruption könnte auf diese Weise reduziert werden. Nachteilig und rechtlich bedenklich sind jedoch die anschließend erforderlichen, in der Regel langjährigen Mietvereinbarungen. Deren Vertragsdauer übersteigt die Dauer einer Legislaturperiode um das Vielfache. Die nachfolgenden Kommunalverwaltungen sind dann an die Verträge ihrer Vorgänger und die entsprechenden finanziellen Zahlungsverpflichtungen gebunden, so daß weniger Spielraum für eigene kommunalpolitische Vorstellungen verbleibt.

Noch bedenklicher wird es beim SLB-Verfahren, das für "Sale and Lease Back" steht. Dabei werden bestehende kommunale Einrichtungen an private Investoren verkauft und anschließend von den Städten oder Gemeinden angemietet. Auf diese Weise lassen sich kommunale Schuldenberge zwar elegant und in beeindruckendem Umfang abbauen, die anschließenden Zahlungsverpflichtungen belasten jedoch wieder die nachfolgenden Generationen. "Kinder haften für ihre Eltern", kommentiert dies der Bund der Steuerzahler. Vor allem ist dabei ein langfristiges Verlustgeschäft vorprogrammiert.

Nachteile schlagen im Kaufpreis nieder

Der private Investor kann bei der Übernahme einer bestehenden Einrichtung nicht von seinen kostengünstigeren Baumöglichkeiten profitieren. Dieser Nachteil schlägt sich zwangsläufig in einem entsprechend geringeren Kaufpreis nieder. Umgekehrt werden die anschließenden Miet- oder Leasingraten in ihrer Höhe einen erkennbaren Profit des Privatinvestors enthalten müssen, der bei dem nicht gewinnorientierten öffentlichen Unternehmen entfällt.

Eine zweite Gewinnquelle liegt für die privaten Betreiber öffentlicher Einrichtungen in der steuerlichen Nutzung von Abschreibungen. Für Kommunen eine nicht nutzbare Größe. Allerdings bestehen beim Kauf alter Einrichtungen, wenn nicht der Denkmalschutz zum Steuervorteil gereicht, kaum noch Abschreibungswerte. Lediglich Instandsetzungsinvestitionen könnten vom Privatinvestor steuerlich genutzt werden. Hier greift nun der dritte Zaubertrick, die CBL-Methode. Sie steht für "Cross Border Leasing" und beinhaltet das Verleasen einer Kommunaleinrichtung an eine ausländische Privatgesellschaft, vorzugsweise in den USA beheimatet, mit anschließender Anmietung bei dieser Gesellschaft. Der ausländische Investor zahlt seine Leasingraten meist auf einmal und erhält im Ausland eine entsprechende Steuererstattung, von der er einen Teil sogar der deutschen Kommune sofort zurückerstatten kann. Den Rest seines Profits erhält er über die Mietzahlungen der Gemeinde, die geringfügig unter den Leasingraten liegen. Der Steuerzahlerbund warnt dringend vor solchen Geschäften, denn für die meisten Gemeinden sind die Fallstricke der amerikanischen Vertragsgestaltung kaum zu durchblicken. Würde sich der normale deutsche Steuerzahler zu solchen Geschäften hinreißen lassen, müßte er mit einer Strafanzeige wegen Gestaltungsmißbrauchs rechnen. Kommunen scheinen da noch in einem rechtsfreien Raum zu leben.


 
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