© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    14/03 28. März 2003

 
Meldungen

Waldheim kritisiert Irak-Politik der USA

WIEN. Der frühere UN-Generalsekretär und spätere österreichische Bundespräsident Kurt Waldheim hat den Vorwurf von US-Präsident George W. Bush, die Uno hätte im Irak-Konflikt ihre Verantwortung nicht wahrgenommen, scharf zurückgewiesen. "Die Uno hat sich über Monate bemüht, die Situation zu entschärfen. Man darf sie jetzt nicht zum Sündenbock machen. Letztlich entscheiden immer die Großmächte - jene, die im Sicherheitsrat ein Vetorecht haben -, was der Uno gelingt oder nicht gelingt", erklärte der 84jährige ÖVP-Politiker im Wiener Magazin Profil. "Ich bin sicher, daß Kofi Annan alles getan hat, was möglich war", so Waldheim. "Wenn man freilich (wie die USA) im Vorhinein sagt, notfalls auch stellvertretend für die ganze Völkergemeinschaft zu handeln, dann kann man nicht erwarten, daß die Uno das Gesetz des Handelns bestimmt." Weltpolitisch sei der Irak-Konflikt aber auch nicht vom Nahost-Problem zu trennen. "Man muß auch die psychologische Situation der Palästinenser sehen", erläuterte der Ex-Spitzendiplomat. "Sie fühlen sich durch die Geschehnisse vielleicht moralisch neu gerechtfertigt, Selbstmordattentate durchzuführen - kraft des Schicksals, das man ihnen auferlegt", warnte Waldheim.

 

Schadenersatz wegen EU-14-Sanktionen?

WIEN/BERLIN. Der österreichische Anwalt Karl Schelling hat die Bundesrepublik Deutschland wegen der EU-14-Sanktionen gegen Österreich nach Bildung der ÖVP-FPÖ-Koalition im Februar 2000 verklagt. Letzte Woche wurden zwei entsprechende Klagen in Berlin hinterlegt - eine in seinem Namen, eine im Namen eines oberösterreichischen Hoteliers, der aufgrund der Sanktionen erheblichen finanziellen Schaden erlitten habe. Außerdem ist eine Nebenklage beim Bezirksgericht Dornbirn (Vorarlberg) anhängig, diese wurde dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorentscheidung vorgelegt. Vor drei Jahren hatte Schelling bereits in der gleichen Angelegenheit gegen Belgien geklagt. Aus formellen Gründen wurde aus dieser Klage jedoch nichts.


 
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