© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    15/03 04. April 2003

 
Meldungen

Verfassungsschutz will Infos über V-Männer

FRANKFURT. Als Konsequenz aus dem gescheiterten NPD-Verbotsprozeß wollen sich die deutschen Verfassungsschützer künftig über ihre V-Mann-Aktivitäten im rechten Spektrum austauschen. Darauf hätten sich die Behördenleiter aus Bund und Ländern geeinigt. Demnach müssen die Verfassungsschutzämter der Bundesländer künftig den Bundesverfassungssschutz in Köln über ihre V-Leute auf dem laufenden halten. Allerdings sollen keine Namen genannt, sondern lediglich gesagt werden, wieviele Quellen in welche Organisationen und auf welcher Ebene eingeschleust wurden. Mit der Übereinkunft sollen Pannen wie bei der Beobachtung der NPD vermieden werden. In der Partei hatten gleich mehrere Geheimdienste Führungskader als Informanten, ohne gegenseitig davon zu wissen. Anhand der Zahl der Informanten in bestimmten Ebenen der Organisationen solle erkennbar werden, wann die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt sei. Das neue Verfahren solle die Ministerkonferenz vom 13. bis 15. Mai in Erfurt offiziell beschließen.

 

Grüne fordern Priorität des Opferschutzes

BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen will dem Opferschutz bei Verbrechen mehr Gewicht verleihen. Dies sei das wichtigste Ziel bei der Reform des Sexualstrafrechts. Irmgard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin und Ekin Deligöz, familien- und kinderpolitische Sprecherin der Fraktion sagten, sie wollten "widerstandsunfähige Menschen künftig strafrechtlich besser schützen". So soll die Belohnung sowie die Billigung von Sexuellem Mißbrauch künftig strafbar sein. Jugendliche, die von einem Ausbilder, Betreuer oder Elternteil sexuell mißbraucht werden, haben hierbei künftig länger Zeit, die Straftat anzuzeigen. Die Verjährungsfrist beginnt künftig erst mit dem 18. Lebensjahr. Auch die Entwicklungen in der Internetkriminalität sollen aufgegriffen werden. So sollen verabscheuungswürdige taten wie das Anbieten von Kindern im Netz sowie Gewalt- und Kinderpornographie "angemessen geahndet werden".

 

Scientology verklagt Verfassungsschutz

KÖLN. Die umstrittene Scientology-Kirche will mit einer Klage die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stoppen. Vom Kölner Verwaltungsgericht wurde der Eingang einer Klagesschrift bestätigt. Die Scientology-Organisation wirft dem Inlands-Geheimdienst eine "billige" und "bewußt verfälschende Vorgehensweise" vor. Dem Verfassungsschutzbericht zufolge verfolge die Organisation auch politische Ziele, welche sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. In der Klageschrift heißt es unter anderem, daß der Verfassungsschutzbericht 2001 keinerlei Anhaltspunkte auf dementsprechende Bestrebungen der Scientology-Kirche enthalte. Laut Verwaltungsgericht wird die Klage zunächst an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet.


 
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