© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    18/03 25. April 2003

 
Kolumne
Lokführer
Klaus Motschmann

In Deutschland hat es einmal einen sogenannten Radikalenerlaß gegeben. Er zielte darauf ab, nicht nur Rechtsextremisten, sondern auch Linksextremisten den Zugang zum Öffentlichen Dienst zu verwehren. Die Anwendung dieses Erlasses auch auf Linksextremisten hat heftige Proteste der politischen und sogenannten intellektuellen Linken ausgelöst, die sich im gerade hoffnungsvoll begonnenen "Marsch durch die Institutionen" beeinträchtigt, gehindert oder gar verhindert sah. Nicht ganz ohne Grund. In den vielfältigen Kampagnen gegen diesen Erlaß spielte das Argument mit dem kommunistischen Lokführer eine herausragende Rolle, um die vermutliche Absurdität dieses Erlasses zu demonstrieren. In Fernsehreportagen wurde Fahrgästen der Bundesbahn die dümmliche Frage gestellt, ob sie sich auch sicher fühlen würden, wenn sie wüßten, daß der Lokführer ihres Zuges Mitglied der DKP sei. Natürlich fühlten sie sich sicher, selbst brave Bayern im Trachtenanzug auf der Fahrt von Augsburg nach Ulm. Selbstverständlich hätte man entsprechende Fragen auch im Blick auf die Tätigkeit von Bademeistern und Friedhofsgärtnern, Krankenpflegern und Zoowärtern, Parkwächtern und sonstigen öffentlich Bediensteten stellen können.

Eine sehr einfache Erklärung für diese Fixierung auf einen von hunderten anderen Berufen liegt in der Erinnerung an die "konterrevolutionäre Rolle der Eisenbahner in den erste Monaten der Sowjetmacht", die den Sieg der Bolschewiki nach Lenins Erklärungen ernsthaft in Frage stellte. Er war sich der Schlüsselrolle der Lokführer zur Sicherung seiner Macht durchaus bewußt und damit über den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und politischer Einstellung. Das Problem ist also nicht, ob ein kommunistischer Lokführer einen Zug sicher fährt, sondern ob es sicher ist, daß er ihn fährt.

Zur Zeit ist man nicht sicher, ob der in Aussicht genommene Zug fährt oder nicht. Damit wird keine Gleichsetzung der politischen Motive der Lokführer von 1917 in Rußland und der Lokführer von 2003 in Deutschland vorgenommen. Gleichwohl ist aber der Hinweis auf die Schlüsselrolle der Lokführer zur Sicherung der politischen und gesellschaftlichen Grundfunktionen eines Staates gestattet. Es ist zwar kein gutes, aber immerhin geltendes Recht, daß auch die Lokführer Tarifauseinandersetzungen führen. Sie sollten sich allerdings bewußt sein, daß es in ihrem Falle um mehr geht als um ein paar Zehntelprozente zusätzlichen Gehaltes.

 

Prof. Dr. Klaus Motschmann lehrte Politikwissenschaft an der Hochschule der Künste in Berlin.


 
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