© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    22/03 23. Mai 2003

 
Meldungen

Karlsruhe klagt Moslemextremisten an

KARLSRUHE. Generalbundesanwalt Kay Nehm hat gegen den mutmaßlichen militanten Moslemextremisten Shadi Moh'd Mustafa A. aus Krefeld vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben. Der Palästinenser wird verdächtigt, als Mitglied der deutschen Zelle der palästinensischen Terrorgruppe "Al Tawhid" Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen in Deutschland geplant und vorbereitet zu haben. Shadi A. legte laut Bundesanwaltschaft bereits ein Geständnis ab und befindet sich seit dem 24. April 2002 in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte und weitere Mitglieder der Zelle erhielten laut Anklage vom Führer der Bewegung, dem jordanischen Staatsbürger Abu Musab Al-Zarqawi, Anfang September 2001 den Auftrag, Terroranschläge zu verüben. Al-Zarqawi habe damals auf "rasche Erledigung" seines Auftrags gedrängt. Die Mitglieder der Zelle hätten daraufhin den Plan entwickelt, mit einer schallgedämpften Pistole auf einem belebten Platz einer deutschen Stadt ein Attentat zu verüben und in einer weiteren Stadt in der unmittelbaren Nähe von israelischen und jüdischen Einrichtungen möglichst viele Menschen zu töten.

 

BVG verhandelt über Kopftuch

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 3. Juni über die Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Lehrerin verhandeln, die mit Kopftuch unterrichten will. Das Land Baden-Württemberg hatte sich geweigert, die Grundschullehrerin in den Schuldienst zu übernehmen. Die Klage der aus Afghanistan stammenden Frau, die seit 1995 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, scheiterte vor den Verwaltungsgerichten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Juli vergangenen Jahres, daß es das religiöse Neutralitätsgebot des Staates verlange, daß die Lehrerin das religiöse Symbol im Unterricht ablege. Da sie auf das Tragen des Kopftuchs bestehe, habe der Staat ihre Eignung als Lehrerin zu Recht verneint. In der Verfassungsbeschwerde der 1972 geborenen Lehrerin beruft diese sich auf ihre Religionsfreiheit.

 

ARE-Bundeskongreß am Wochenende

ORANIENBURG. Der diesjährige 8. Bundeskongreß der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum findet vom 23. bis zum 25. Mai im brandenburgischen Oranienburg statt. Neben der Information durch den Bundesvorsitzenden Manfred Graf von Schwerin über die gegenwärtigen Verfahrensstände und Erfolge auf europäischer Ebene (EuGH) gegen die nach der Wende beibehaltenen Zwangsenteignungen in der ehemaligen DDR werden auch Beratungen für Betroffene angeboten. Weitere Information im Internet unter www.are.org .

 

Dieser Ausgabe liegt für unsere Abonnenten eine Werbung der "Vertraulichen Mitteilungen", einem Informationsdienst aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, bei. Wir bitten um freundliche Beachtung.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen