© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/03 11. Juli 2003 |
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Meldungen Tischgebete in Kindergärten erlaubt KASSEL. Ein atheistischer Vater ist vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit seinem Antrag gescheitert, das Tischgebet in einem kommunalen Kindergarten zu verbieten. Bernd Noll, unterstützt von der Humanistischen Union Marburg, wollte erreichen, daß im Kindergarten von Bad Endbach-Wommelshausen keine Dankgebete für die Mahlzeiten gesprochen werden. Im Februar war er bereits vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit seinem Eilantrag gescheitert. Der 42jährige Noll besteht auf eine weltanschaulich neutrale Erziehung seines fünfjährigen Sohnes Nicolai, der inzwischen nicht mehr diesen Kindergarten besucht. Er hatte sich auch gegen andere Aktivitäten gewandt wie das Basteln eines Adventskranzes, das Aufstellen eines Christbaums und das Erzählen biblischer Geschichten. Die Richter des zehnten Senats des Verwaltungsgerichtes urteilten, das Gebet müsse geduldet werden, wenn die Teilnahme daran freiwillig sei. Für Andersdenkende müsse die Möglichkeit bestehen, sich während des Gebets an einem anderen Ort aufzuhalten. Dies sei in dem betreffenden Kindergarten ohne weiteres möglich. Es sei berücksichtigt worden, daß das Tischgebet lediglich fünf bis 15 Sekunden dauere und daß diejenigen, die das Gebet nicht sprechen möchten, sich unter Aufsicht einer Erzieherin an einem anderen Ort des Kindergartens aufhalten können. Der Vater hatte dies allerdings abgelehnt.
Rot-Grün: Mehr Geld für Alleinerziehende BERLIN. Die rot-grüne Bundesregierung will Nachteile für Alleinerziehende, die sich aus der vorgezogenen Steuerreform ergeben würden, durch Entlastungen an anderer Stelle ausgleichen. Weil gleichzeitig der steuerliche Haushaltsfreibetrag abgeschafft werde, könnten 300.000 erwerbstätige Alleinerziehende sonst nicht von der Steuerreform profitieren, sagte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD). In welcher Form die Nachteile für Alleinerziehende ausgeglichen werden sollen, steht laut Schmidt noch nicht fest. Allerdings habe Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bereits grundsätzlich grünes Licht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im November 1998 die bisherige Regelung des Haushaltsfreibetrages für verfassungswidrig erklärt.
Länder müssen Beratungsstellen helfen BERLIN. Die Länder müssen für die Kosten von Konfliktberatungsstellen für Schwangere aufkommen. Anerkannte Stellen haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Anspruch auf Übernahme von mindestens 80 Prozent ihrer Personal- und Sachkosten durch den Staat. Niedersachsens Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) kritisierte diese Entscheidung. Das Urteil bedeute Mehrausgaben von acht Millionen Euro im Jahr. Die katholische Organisation "Donum Vitae" begrüßte hingegen das Verwaltungsgerichtsurteil. |