© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/03 25. Juli / 01. August 2003

 
"Obst ist gesund" - nur nach Genehmigung
Gesundheitspolitik: Trotz scharfer Kritik hat das EU-Parlament für die Zukunft mehr Gentechnik bei Lebensmitteln erlaubt
Josef Hämmerling

Das Europa-Parlament hat gesundheitspolitische Bedenken einmal mehr dem Kommerz geopfert. Zwar ist die Verabschiedung von zwei Verordnungen für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sowie der Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Produkte grundsätzlich positiv zu werten. Leider wurden aber die Bedenken von sechs Staaten (darunter auch Deutschland und Österreich) gegen einen Teil der schon zugelassenen Produkte erneut nicht berücksichtigt. Bislang ging die EU-Kommission gegen das nationale Verbot dieser Stoffe noch nicht vor.

Dieses Moratorium, durch das seit sieben Jahren die Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten ausgesetzt ist, steht nun aber vor dem Fall. So forderte dann auch bereits die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer für die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) dessen Aufhebung. Frau Sommer begründete dies auch mit ansonsten erheblichen Nachteilen der europäischen Landwirte. Sollte das Moratorium nicht beendet werden, müsse man mit weiteren diesbezüglichen Klagen der USA bei der Welthandelsorganisation (WTO) rechnen.

Nach der am 2. Juli beschlossenen Regelung müssen zukünftig alle Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden, in denen auch nur ein Teil des Ausgangsprodukts gentechnisch verändert wurde. Das gilt auch dann, wenn das manipulierte Gen im Verlauf der Verarbeitung zerstört wird und dadurch nicht mehr nachweisbar ist, wie etwa Öle aus Gen-Soja oder Sirup auf Stärke-Basis. Zudem muß die Herkunft aller Inhaltsstoffe nachvollziehbar sein. Die beiden Verordnungen könnten bereits bis zum Jahresende in Kraft treten.

Verbraucherschutzorganisationen bemängelten, daß die Kennzeichnung erst dann erfolgen muß, wenn der Anteil gentechnisch veränderter Organismen am Gesamtprodukt 0,9 Prozent übersteigt. Ursprünglich sollte dieser Schwellenwert bei 0,5 Prozent liegen, wurde dann aber auf Druck der Lebensmittelindustrie auf den nunmehr verabschiedeten Wert angehoben.

Auf Kritik von Gesundheitsverbänden stieß auch die Ausnahmeregelung, wonach Tiere nicht gekennzeichnet werden müssen, die mit gentechnisch verändertem Futter gemästet wurden. Experten befürchten, daß der menschliche Körper durch den Verzehr von Fleisch, Milch oder Eiern dieser Tiere dennoch indirekt Schaden nehmen könnte und die Verbraucher nunmehr keine Möglichkeit mehr haben, zwischen belasteten und unbelasteten Lebensmitteln zu unterscheiden.

Beim Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen dürfen die EU-Mitgliedsländer "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um eine Vermischung mit traditionell angebauten Pflanzen zu verhindern. Die entsprechenden Leitlinien will die EU-Kommission in Kürze vorlegen. Doch auch hier befürchten Kritiker, daß durch Wind und Übertragung durch Bienen und Insekten immer mehr klassische Pflanzen indirekt belastet werden.

Bislang sind 18 Gentech-Produkte in den Ländern der Europäischen Union zugelassen. Für 20 neue Produkte wurde die Zulassung beantragt. Nach der Verabschiedung der neuen Richtlinien gehen Kritiker aber davon aus, daß diese Zahl in den kommenden Monaten deutlich steigen wird.

Während die Umweltschutzorganisation Greenpeace den Parlamentsbeschluß mit dem Hinweis begrüßte, die EU habe nunmehr die "weltweit strengste und umfassendste Regelung" auf dem Gebiet der Gentechnik, kam heftige Kritik aus den USA, Kanada und Australien. Diese Länder warfen der EU vor, die Verordnung mit ungerechtfertigten Gesundheitsrisiken zu begründen.

Auf massive Kritik des Bundesverbandes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) ist die geplante Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel ("Nutrition and Health Claims") gestoßen. Diese sei "viel zu restriktiv" und stelle ein potentielles Innovationshemmnis dar, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelwirtschaft gefährde, so der Spitzenverband.

Zwar sei die von EU-Verbraucherkommissar David Byrne ausgearbeitete Regelung im Grundsatz zu begrüßen, da auf manchen Gebieten "unzweifelhaft" Harmonisierungsbedarf bestehe, etwa bei den Definitionen "zuckerfrei" oder "fettarm". Bislang gibt es in jedem EU-Mitgliedsstaat unterschiedliche Höchstwerte, die einen länderübergreifenden Vergleich nahezu unmöglich machen.

Nicht akzeptabel sei jedoch, "daß alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten sein soll", kritisierte BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst. Ebensowenig nachvollziehbar sei die Entscheidung, über sogenannte Nährwertprofile zwischen "guten" und "schlechten" Lebensmitteln zu unterscheiden und bestimmte Angaben ohne wissenschaftliche Rechtfertigung ganz zu verbieten. Vielmehr wird dadurch nach Einschätzung Horsts neben der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft vor allem auch das Informationsrecht der Verbraucher grundlos beschränkt.

Der Verband bemängelte vor allem, daß nach einer Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs selbst Werbeslogans wie "Haribo macht Kinder froh" oder sogar "Obst ist gesund" von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. Dagegen befürworten Verbraucherschützer die Pläne Byrnes, da dadurch überzogene und an der Realität vorbeigehende Aussagen nicht mehr möglich seien.


 
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