© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    33/03 08. August 2003

 
Meldungen

Nachwehen nach Göttinger AStA-Brand

GÖTTINGEN. Die Göttinger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kreisvorsitzenden der FDP, Niccolo M., wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Hintergrund der Ermittlungen ist der Vorwurf, M. sei gemeinsam mit einem Freund in der Nacht zum 20. Juli in den Keller eines Studentenwohnheims eingedrungen und habe dort eine Ausstellung über die Besetzung und Räumung des Göttinger AStA-Gebäudes angezündet. M. gab zwar das Eindringen zu, bestreitet aber, dort gezündelt zu haben. Vielmehr habe er zunächst tagsüber die Ausstellung besichtigen wollen, dies sei ihm jedoch von den vorwiegend linken Bewohnern untersagt worden. In der Ausstellung sei in verzerrender Weise über ihn als ehemaligem AStA-Referenten hergezogen worden. Der Zutritt sei ihm versagt worden, obwohl er Mitglied des Stiftungsrates des Studentenwerks ist, in dessen Trägerschaft das Studentenwohnheim betrieben wird.

 

Entrüstung über vermuteten V-Mann

POTSDAM. In Brandenburg beschäftigt sich nun die Justiz mit der Affäre um einen mutmaßlichen V-Mann des brandenburgischen Landeskriminalamtes. Es werden alle Informationen auf strafrechtliche Relevanz geprüft, so Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg. Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) berichtete am vergangenen Wochenende, daß "Brandenburgs größter Händler von Nazimusik, Sven S. aus Borkwalde, als V-Mann für das LKA tätig war, obwohl die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den 24jährigen wegen Volksverhetzung ermittelte." Laut Informationen der MAZ soll Sven S. die beschlagnahmte CD vorher im LKA auf deren strafrechtlichen Gehalt überprüft haben lassen. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ließ am Dienstag verlautbaren, daß sich auch weiterhin keinerlei Bestätigung für die Vorwürfe ergeben habe.

 

CDU-Abgeordneter fordert Gedenktag

BERLIN. Für eine rasche Entscheidung für den 5. August als nationalen Gedenktag für die deutschen Opfer von Flucht, Vertreibung, Deportation und Zwangsarbeit hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Egon Jüttner ausgesprochen. Am 5. August 1950 wurde vor dem Stuttgarter Schloß die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet. In dieser Charta verzichteten die Opfer der Vertreibung auf Rache und Vergeltung. "Damit leisteten sie einen wichtigen Beitrag zum Frieden, zur Versöhnung und zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas", so Jüttner in einer Erklärung. Ein solcher Gedenktag sei nötig, "um im Gedächtnis des gesamten deutschen Volkes und insbesondere der jüngeren Generation das schwere Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen zu bewahren und angemessen zu würdigen". Der Bundesrat hat sich bereits mehrheitlich für den 5. August als nationalen Gedenktag ausgesprochen.


 
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