© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    37/03 05. September 2003

 
Die Umverteilungsfalle
Rentenreform: Hartz-Vorschläge bestätigen nur Altbekanntes
Bernd-Thomas Ramb

Die Rentenkassen sind leergefegt, die gesetzliche Mindestreserve längst unterschritten, die Finan-zierung der Staatszuschüsse immer unsicherer. Das Warten auf die Reformvorschläge der Hartz-Kommission brachte wenig zusätzliche Erkenntnisse und war daher reine Zeitverschwendung. Das Spektrum der Sanierungsmittel steht seit langem fest. Verringert hat sich nur der verbleibende Zeitraum für die Entscheidung, welche der wenigen Mittel angewendet werden sollen. Sollte das langatmige Reformkommissionsspektakel mit seiner massenpsychologischen Druckerhöhung allein der medialen Vorbereitung der Bevölkerung auf die schmerzhaften Einschnitte gedient haben, so stellt dies den herrschenden politischen Führungsqualitäten ein Armutszeugnis aus.

Das umlagenorientierte staatliche Rentensystem kann - eine Binsenweisheit - sein Gleichgewicht nur halten, wenn die Anzahl der Beitragszahler und die Höhe ihrer Beiträge auf der eine Seite die Anzahl der Rentner und die Höhe ihrer Rente auf der anderen Seite ausgleichen. Da Beitrags- und Rentenhöhe politischen Festlegungen unterliegen und Politiker dazu neigen, vermeintliche Wohltaten zu verteilen, tendiert dieses System stets dazu, die durchschnittliche Rentenhöhe zu hoch und die Beitragshöhe zu niedrig anzusetzen. Das sich zwangsläufig einstellende Defizit muß dann aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Nun, wo diese Quelle versiegt, kommt die Stunde der Wahrheit: Beiträge rauf und Renten runter.

Der Hartzsche Vorschlag zur Heraufsetzung des Rentenalters mildert diese Radikalkur. Denn die längere Lebensarbeitszeit bedeutet mehr Beitragszahler und gleichzeitig weniger Rentner. Wobei die Gruppe der Rentenbezieher nicht so stark schrumpft, denn die steigende Lebenserwartung vergrößert kontinuierlich das Heer der Rentner. Eigentlich würde dieser Effekt auch erreicht, wenn das effektive Alter derjenigen, die in Rente gehen, von zur Zeit etwa 60 Jahren wieder dem gesetzlichen Alter von 65 Jahren angenähert würde. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wurde jedoch nur allzugern das Instrument der Frühverrentung eingesetzt, um die Arbeitslosigkeit der Älteren "abzubauen". Wenn jetzt die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 angepeilt wird, ist dies zunächst eine Leerformel. Wenn weiterhin ab 60 nur noch wenige beschäftigt sind, kann das gesetzliche Rentenalter auch auf 70 oder 75 festgelegt werden, ohne daß sich nennenswerte finanzielle Entlastungen einstellen.

So nimmt es kaum Wunder, daß die Hartzschen Reformvorschläge neben der Erhöhung des Renteneintrittsalters eine drastische Verringerung der Rentenhöhe fordern. Nur in der Kombination von beiden läßt sich eine Erhöhung der Beitragssätze weitgehend vermeiden. In welchem Ausmaß das Renteneintrittsalter erhöht und die Renten gesenkt werden müssen, hängt von zahlreichen Nebenfaktoren ab.

Ein Rückgang der Geburtenzahlen und eine Verminderung der Ausbildungsqualität schwächt die Beitragseinnahmenseite. Ob dies durch Zuwanderung verhindert werden kann, ist nach den bisherigen Erfahrungen zweifelhaft. Ausländische Facharbeiter werden sich kaum auf das wirtschaftsfeindliche deutsche Terrain begeben. Dagegen zieht das überbordende Sozialsystem eher die ungebildeten Immigranten an.

Den größten Knackpunkt aber bildet die Beschäftigungssituation. Aus dem Heer der potentiell beitragszahlenden Arbeitslosen ragt mit Erhöhung der fiktiven Lebensarbeitszeit immer stärker die Gruppe der nicht mehr beschäftigten Über-Fünfzigjährigen heraus. Dabei wäre gerade ihre Berufserfahrung eine wertvolle Bereicherung. Alt ist aber out im medienbeherrschenden Jung-frisch-frei-Ideal.

Im freien Spiel der Marktkräfte - wenn es denn zugelassen wäre - könnte sich das Problem von selbst lösen, wenn ausbildungsunwillige und bildungsunfähige Jugendliche einem konsequenten Einkommensentzug unterzogen würden und berufserfahrene Vorruheständler sich nicht so bequem dem Arbeitsmarkt entziehen dürften.

Mit gutem Beispiel könnten dabei die Beamten vorangehen, die in der Rentendiskussion weitgehend unbehelligt bleiben. Natürlich gehören sie - noch nicht - dem System der staatlichen Umverteilungsrente an, indirekt sind aber auch die Staatsdiener betroffen. Ihre Alimentation erfolgt genauso aus Steuermitteln wie der Defizitausgleich des Rentensystems. Kürzungen des einen bewirken Kürzungsdiskussionen des anderen Topfes.

Die Fortsetzung der unvollendeten Rentenreformdiskussion ist abzusehen. Einbeziehung der Beamten in die Bundesversicherungsanstalt, dann auch noch Versicherungspflicht für die Selbständigen, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Kapitaleinkommen und Mieteinnahmen und so weiter bis zur sozialistischen Einheitsrente, die dann als "Bürgerrente" beschönigt wird. Das grundsätzliche Problem bleibt dabei unbewältigt, die generelle Ineffizienz des staatlichen Umverteilungssystems. Die Flucht aus der Rentenpflicht wird dadurch nur vergrößert und die eigentliche Lösung nochmals hinausgezögert. Die aber kann nur heißen: Beendigung des unsozialen Umlageverfahrens und konsequenter Ausbau einer eigenverantwortlichen Altersvorsorge über eigene Kinder und Eigenkapital.


 
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