© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    37/03 05. September 2003

 
WIRTSCHAFT
Vor und zurück bei der Steuerreform
Bernd-Thomas Ramb

Noch vor einem Jahr, zur Zeit der Flutkatastrophe, hieß das Thema nicht "Steuerreform vorziehen", sondern "Steuerreform verschieben". Damals stimmten die Unionsparteien dem Verschiebungsantrag der Regierungsparteien mit der absurden Einschränkung zu, im Falle eines Wahlsieges diesen Beschluß rückgängig machen zu wollen. Der populistische Bauernfängertrick klappte nicht, und die Wahl gewann der große Fluthelfer Schröder. Eben dieser fordert ein knappes Jahr später ein Vorziehen der Steuerreform, also eigentlich eine Aufhebung der Verschiebung und somit genau das, was die Union eigentlich vorhatte. Nun aber ziert sich die Opposition. Nicht alle ihre Vertreter, aber einige wichtige, fordern dazu eine "Finanzierung der Vorziehung".

Das ergibt ohne Präzisierung wenig Sinn, denn die ursprünglich beschlossene stufenweise Steuerreform basierte auf einer sogenannten Gegenfinanzierung im Sinne eines Ausgleichs der Steuerausfälle durch andere Steuereinnahmen, etwa durch den Abbau von Abschreibungsmöglichkeiten. Diese Gegenfinanzierung wurde nicht verschoben, denn dann wäre der Finanzierungseffekt zugunsten der Flutschäden ins Wasser gefallen. Wenn jetzt für eine Rücknahme der Verschiebung eine erneute Gegenfinanzierung gefordert wird, bedeutet das eine doppelte Abzocke des Steuerzahlers - oder aber eine erneute Diskussion der Frage, wie die Fluthilfe finanziert werden soll. Eine solche Gegenfinanzierung darf die Union als wirtschaftsfreundliche Partei nicht verlangen. Dagegen ist eine "Gegenfinanzierung" durch den Abbau von Staatsausgaben das Gebot der Stunde. Zu dieser unpopulären Maßnahme will die Opposition jetzt die Regierung zwingen, ohne dafür selbst verantwortlich gemacht zu werden.


 
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